DVA

DVA ist im Zusammenhang mit Vergabeverfahren die Abkürzung für „Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen“. Dieser Ausschuss entwickelt die geltenden Grundsätze des Bauwesens. Zu diesen geltenden Grundsätzen zählt zum Beispiel Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Aufgaben des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen

Der DVA ist ein nicht rechtsfähiger Verein mit folgenden Aufgaben:

  • Erarbeitung und Weiterentwicklung von Grundsätzen für die fachgerechte Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge
  • Erstellung von Regelwerken für die elektronische Datenverarbeitung im Bauwesen

Alle Aufgaben sind in der Satzung des DVA festgelegt. Der Definition kann noch ergänzend hinzugefügt werden, dass die DVA im Prinzip eine Gesetzgeberfunktion hat, da die VOB in der Praxis wie ein Gesetz angewendet wird.

Neben diesen Hauptaufgaben ist es ebenfalls ein Anliegen der DVA, zur Rationalisierung im Bauwesen beizutragen. Das erreicht der Ausschuss durch elektronische Datenverarbeitung in den Bereichen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Somit schafft er die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf Basis der VOB.

Aus welchen Vertretern setzt sich der DVA zusammen?

Im DVA sind alle wichtigen öffentlichen Bauauftraggeber (Bundesressorts und Länderressorts), kommunale Spitzenverbände, weitere öffentliche Auftraggeber wie beispielsweise die Deutsche Bahn AG sowie Organisationen der Wirtschaft und Technik vertreten.

Durch die paritätische Zusammensetzung des DVA ist eine Ausgewogenheit bei der Ausarbeitung des Vertragswerks gewährleistet. Gelegentlich kooperiert der DVA auch mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen und Dienstleistungen (DVAL), um Aufgaben noch fachgerechter zu lösen.

Hauptausschüsse des DVA

Vier Hauptausschüsse sind für die Erledigung der Aufgaben zuständig:

  • Hauptausschuss Allgemeines (HAA): zuständig für die Teile A und B der VOB, in denen Vergabe und Verträge geregelt sind
  • Hauptausschuss Hochbau (HAH): Aufstellung und Überarbeitung der den Hochbau betreffenden technischen Vertragsbedingungen zu Teil C der VOB
  • Hauptausschuss Tiefbau (HAT): Aufstellung und Überarbeitung der den Tiefbau betreffenden technischen Vertragsbedingungen zu Teil C der VOB
  • Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB): Rationalisierung im Bauwesen durch elektronische Datenverarbeitung (EDV)

Zur optimalen Erfüllung seiner Aufgaben kooperiert der DVA gelegentlich mit dem DVAL (Deutscher Verdingungsausschuss für Leistungen und Dienstleistungen).

Keine Neuregelungen in der VOB/B durch neues Bauvertragsrecht

Hinsichtlich des im Januar 2018 in Kraft getretenen Bauvertragsrechts im BGB sieht der DVA nach einer Prüfung des Aktualisierungsbedarfs der VOB/B aktuell keinen Handlungsbedarf. Baurechtler und Branchenvertreter hatten bemängelt, dass das neue Bauvertragsrecht, welches erstmals explizit Regelungen zu Bauverträgen aufgreift, nicht zu den bestehenden Regelungen der VOB/B passen würde.

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