DVAL ist die Abkürzung für Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen.
Der DVAL erarbeitete bis zur Vergaberechtsreform im April 2016 die Grundsätze einer sachgerechten Vergabe und Abwicklung öffentlicher Liefer- und (Dienst-)Leistungen - mit Ausnahme von Bauaufträgen. Diese Aufgabe erfüllte der DVAL insbesondere dadurch, dass er die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) fortschrieb und aktualisierte. Der Ausschuss untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Teile A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen wurden dem BMWi zur Veröffentlichung weitergegeben. Der Ausschuss koordinierte seine Aufgaben auch mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (für Teile der Vergabeverordnung zuständig).
Die vom DVAL ausgearbeiteten Verdingungsordnungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge bildeten vor der Vergaberechtsreform im April 2016 zusammen mit den Verdingungsordnungen des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) die dritte Stufe des Kaskadensystems des deutschen Vergaberechts. Im deutschen Vergaberecht ist das Kaskadenprinzip fest verankert. DVAL und DVA sind sogenannte Verdingungsausschüsse. Beide Ausschüsse setzen sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Wirtschaft zusammen. Die erste Stufe des Kaskadensystems bildete ein Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die zweite Stufe die dazugehörigen Regelungen. Auf der dritten Stufe standen VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) und VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen).
Zu den Mitgliedern des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Lieferungen und Dienstleistungen gehören auf der Seite der Auftraggeber die Ressorts und Spitzenbehörden, die Wirtschaftsressorts der Länder sowie kommunale Spitzenverbände und auf der Seite der Auftragnehmer die Spitzenorganisationen der Wirtschaft wie BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), DIHT (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) und BDA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen) sowie der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Die Besetzung des DVAL mit allen Betroffenen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollte dazu führen, dass die beschlossenen Regelungen auf möglichst breite Zustimmung stoßen. Die paritätische Besetzung des DVAL hatte auch zum Ziel, hochqualitative, ausgewogene und praxistaugliche Regelungen zu schaffen.
Die DVAL hat seit der Vergaberechtsreform nur noch eine beratende Funktion. Das deutsche Vergaberecht wurde durch Änderungen des GWB und der VgV sowie durch die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Februar 2017 wesentlich geändert. Das bis dahin fast 90 Jahre lang bestehende Regelwerk für die Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, kurz VOL/A genannt, wurde Schritt für Schritt außer Kraft gesetzt. Die Regelungen der VOL/A wurden von der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) übernommen. Die Regelungen der EG-VOL/A wurden in die VgV (Vergabeverordnung) integriert und die EG-VOL/A am 16. April 2016 abgeschafft. Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im unterschwelligen Bereich gilt seit Februar 2017 die Unterschwellenvergabeordnung. Für neu beginnende Vergabeverfahren darf die VOL/A nicht mehr angewendet werden.