Das BGB ist das zentrale Gesetzbuch des allgemeinen deutschen Privatrechts. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen geregelt. Es ist daher streng vom öffentlichen Recht abzugrenzen, welches die Beziehungen von Privatpersonen und Hoheitsträgern klärt.
Das BGB trat bereits am 1. Januar 1900 in Kraft. Seitdem hat die Gesetzgebung zahlreiche Regelungen verändert. Am 2. Januar 2002 kam es aufgrund einer Reform des Schuldrechts zu einer Neubekanntmachung des BGB. Zusammen mit verschiedenen Nebengesetzen wie zum Beispiel dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem Wohnungseigentumsgesetz bildet das Bürgerliche Gesetzbuch heute das allgemeine Privatrecht.
Für eine ausführliche Erklärung zum BGB müssen die fünf Bücher beachtet werden. Das erste Buch beinhaltet den Allgemeinen Teil. In diesem Abschnitt sind die wesentlichen Grundlagen geregelt, die für die Bücher zwei bis fünf gelten. Das zweite Buch regelt vertragliche Schuldverhältnisse, zum Beispiel Miet- und Kaufverträge, sowie gesetzliche Schuldverhältnisse wie das Deliktsrecht. Das Sachenrecht ist im dritten Buch geklärt. Hier sind beispielsweise Gesetze zu Eigentums- und Besitzrechten festgeschrieben. Im vierten Buch werden alle wichtigen Regelungen zum Familienrecht (zum Beispiel Eheschließung) geklärt, während das fünfte Buch Gesetze des Erbrechts enthält.