Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)

Die Industrie- und Handelskammern führen ein amtliches Verzeichnis, das sogenannte AVPQ, über Unternehmen, die nachgewiesen haben, dass sie für die Aus- und Durchführung öffentlicher Aufträge geeignet sind.

Was ist das AVPQ?

Dieses Verzeichnis trägt die Bezeichnung “Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich”. Meist wird das Akronym “AVPQ” verwendet. Es handelt sich um eine Online-Datenbank, die neben den Grunddaten der eingetragenen Unternehmen auch deren Eignungsnachweise enthält. Diese können von öffentlichen Auftraggeber:innen über einen Zugangscode aufgerufen werden.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen wollen, können sich in dem Verzeichnis registrieren lassen. Dafür müssen sie gegenüber einer Industrie- und Handelskammer ihre Eignung nachweisen. Wenn einem Unternehmen der Eintrag ins AVPQ-Verzeichnis geglückt ist, können sie darauf im Rahmen eines Vergabeprozesses verweisen. Die jeweilige Vergabestelle kann dann eine Auskunft darüber einholen, dass dieses Unternehmen im Verzeichnis gelistet wird.

Das AVPQ-Verzeichnis wird von den Industrie- und Handelskammern geführt. Sie sind gemäß § 48 Abs. 8 VgV dazu berechtigt, diese hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen.

Was sind die Vorteile des AVPQ?

Der Eintrag ins AVPQ-Verzeichnis bringt für Unternehmen Vorteile mit sich.

Weniger Aufwand

Zum einen reduziert sich der Arbeitswand. Wenn ein Unternehmen ins Verzeichnis aufgenommen wurde, kann es bei der Angebotsabgabe darauf verweisen, anstatt für jedes Angebot einzeln die Eignung nachweisen und entsprechende Dokumente zusammenstellen zu müssen.

Die Rechtssicherheit erhöht sich

Unternehmen erhalten durch den Eintrag ins AVPQ einen rechtssicheren Nachweis für ihre Eignung – die sogenannte Eignungsvermutung. Demnach müssen Vergabestellen von der Eignung des eingetragenen Unternehmens ausgehen. Nur in Ausnahmefällen – wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen – darf die Eignung angezweifelt werden.

Synchronität zur EEE

Zudem entsprechen Nachweise aus dem AVPQ den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Auch das erhöht die Rechtssicherheit.

Mögliche Fehlerquellen werden minimiert

Jede Teilnahme an einer Ausschreibung birgt das Risiko, aufgrund von fehlerhaften Unterlagen ausgeschlossen zu werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Nachweise nicht mehr aktuell oder unvollständig sind. Bei einem Eintrag ins AVPQ-Verzeichnis entfällt dieses Risiko, denn die korrekten Nachweise sind dort immer abrufbar.

Was ist die AVPQ-Zertifikatsnummer?

Jedes Unternehmen, das es ins AVPQ-Verzeichnis geschafft hat, erhält neben einem AVPQ-Zertifikat auch eine AVPQ-Zertifikatsnummer. Mithilfe dieser Nummer lassen sich die hinterlegten Nachweise aufrufen. Registrierte Unternehmen können die AVPQ-Zertifikatsnummer im Rahmen des Vergabeverfahrens den Vergabestellen mitteilen, so dass diese Zugriff auf die benötigten Nachweise haben.

Wie kommen Unternehmen ins AVPQ-Verzeichnis?

Unternehmen, die in das AVPQ-Verzeichnis aufgenommen werden wollen, können einen Online-Antrag bei einer der Industrie- und Handelskammern stellen. Hierfür muss ein Mantelbogen ausgefüllt werden und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen postalisch an die jeweilige Kammer geschickt werden. Dort wird der Antrag geprüft.

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