Preisanfragen bezeichnen eine zulässige Recherchemethode im Vergabeverfahren, bei der sich der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über die Preise von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt verschafft. Die Preisanfrage findet vor einer Ausschreibung statt und dient der Schätzung des Auftragswertes.
Plant der Auftraggeber einen Bau-, Dienst- oder Lieferauftrag auszuschreiben, möchte er sich im Vorfeld über die angebotenen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt erkundigen. Um den Auftragswert zu schätzen, kann er an verschiedene Unternehmen unverbindliche Preisanfragen stellen und anhand der Ergebnisse eine ungefähre Schätzung abgeben. Die Preisanfrage zählt zu den beliebten Recherchemethoden, um sich einen guten Überblick zu verschaffen und auf Basis der Schätzung eine fundierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Preisanfragen spielen auch bei der eVergabe eine wichtige Rolle, sodass teilweise bereits Anfragen über die unterschiedlichen Vergabesoftwares gestellt werden.
Grundsätzlich ist es verboten, Ausschreibungen mit dem alleinigen Ziel der Markterkundung zu veröffentlichen, siehe § 28 Abs. 2 VgV. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass sich Bieter unnötig auf Ausschreibungen bewerben, obwohl dieser Versuch von vornherein nutzlos war. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die der Auftraggeber zur Schätzung des Auftragswertes nutzen kann: die Preisanfrage. Schließlich ist aufgrund stetiger Entwicklungen und Veränderungen eine Markterkundung unabdingbar, wenn sich der Auftraggeber über all die verschiedenen Prozessänderungen und neuen Waren auf dem Laufenden bleiben möchte. Damit die Preisanfrage nicht als ungültig erklärt wird, muss sie außerhalb des Ausschreibungsprozesses gestellt werden. Dementsprechend fragt der AG bei Firmen nach den Preisen von Produkten und Leistungen unverbindlich nach.