Der Hauptausschuss Hochbau (HAH) fungiert als einer von vier Hauptausschüssen des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Er verantwortet den C-Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), dieser Teil beinhaltet die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Wie alle vier Hauptausschüsse des DVA ist der HAH paritätisch besetzt: Er besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Auftragnehmer und der Auftraggeber. Auf der Seite der Auftragnehmer stellt zum Beispiel der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Mitglieder, auf der anderen Seite finden sich Vertreter der unterschiedlichen staatlichen Ebenen wie Bund und Kommunen.
Gemeinsam prüfen und aktualisieren die Mitglieder den dritten Teil der VOB, welcher technische Standards bei Ausschreibungen und der Auftragsvergabe setzt. Die öffentliche Hand muss sich an dieses Regelwerk halten, viele private Auftraggeber übernehmen diese Bestimmungen ebenfalls. Für die paritätische Zusammensetzung gibt es eine einfache Erklärung: Der Hauptausschuss Hochbau soll die Regeln partnerschaftlich erarbeiten, es gilt das Konsensprinzip. Beide Seiten profitieren von transparenten Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Bauaufträgen.