Hauptausschuss GAEB

Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen fördert als einer der vier Hauptausschüsse des DVA die Rationalisierung der elektronischen Datenverarbeitung im Bauwesen. Der GAEB ist überall dort engagiert, wo im Bereich Bau Abstimmungen erforderlich sind. Für den Austausch von Bauinformationen wird dabei die GAEB-Schnittstelle verwendet.

Was ist der Hauptausschusss GAEB?

Der GAEB ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (kurz DVA). GAEB steht für “Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen”. Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten. Dadurch schafft sie die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf Basis der VOB.

Der GAEB wurde 1966 gegründet und ist seit dem 1. Januar 2005 als Hautausschutz in den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen eingegliedert. Ein beachtlicher Teil des jährlichen Bauvolumens in Deutschland wird mittlerweile per DAEB-Datenaustausch transferiert.

Konkreter Aufgaben des Hauptausschusses GAEB

Die Schwerpunkte der GAEB-Arbeit liegen in der Erstellung und Überarbeitung von

  • standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung (STLB-Bau),
  • standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ),
  • Regelwerk für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses (GAEB DA) und
  • Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengenermittlung und Bauabrechnung (GAEB-VB).

Die Arbeitsergebnisse des GAEB werden vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. herausgegeben. Der erarbeitete GAEB-Datenaustausch wird für die Anwendung bei Baumaßnahmen des Bundes per Erlass eingeführt und ist Voraussetzung für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA). Eine darüber hinausgehende Anwendung aller am Bau Beteiligten wird ausdrücklich empfohlen.

Der GAEB-Datenaustausch ist also ein standardisierter Austausch von Bauinformationen über die GAEB-Schnittstelle und in vielen Phasen der AVA technisch oder prozessmäßig notwendig.

Der Datenaustausch ist eine Ergänzung der Belegübergabe, wie z.B. der Urschrift, des Leistungsverzeichnisses oder eines rechtsverbindlichen Angebots. Mit ihm können Dokumente wie Leistungsbeschreibung, Kostenanschlag oder Dokumente im Rahmen der Auftragsvergabe (Angebotsaufforderung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung usw.) elektronisch erstellt und zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden.

Ziel des Hauptausschusses GAEB

Grob gesagt ist das Ziel, eine effizientere Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA). Die von der GAEB erstellten Dokumente beschreiben Verfahren zur Planung und Durchführung von Bauleistungen. Dazu werden wesentliche Dateiaustauschprozesse zwischen den Verfahrensbeteiligten identifiziert und anhand des Bauablaufs in Prozessschritte gegliedert. ​​​​​​​

Durch diese Standardisierung von Prozessen ergeben sich insbesondere vier Vorteile:

  • Informationsbereitstellung
  • Verkürzung der Durchlaufzeiten von Informationen
  • Optimierung von Ablaufprozessen
  • Reduzierung von Erfassungsfehlern

Halten sich alle Vertragsparteien an diese Regelungen, können alle Informationspartner die wechselseitig zu bearbeitenden Informationen eindeutig und reibungslos austauschen. Damit werden Zeitbedarf und Kosten reduziert.

GAEB-Datenaustausch

Über die GAEB-Schnittstelle findet der standardisierte Austausch von Bauinformationen statt. Die Schnittstelle ermöglicht einen effizienten Datenaustausch zu Dokumenten zur Leistungsbeschreibung oder zum Kostenanschlag sowie zu Dokumenten zur Auftragsvergabe. Der Datenaustausch ergänzt die Übergabe von Belegen wie beispielsweise der Urschrift oder des Leistungsverzeichnisses.

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