Bauleistungen werden in Gewerke gegliedert. Das Gewerk kann als Teilaufgabe in einer Bauleistung bezeichnet werden. Gemäß der allgemeinen Gewerk-Definition im Baubereich erfordert ein Gewerk eine berufliche Spezialisierung (z. B. Elektriker:innen, Maurer:innen). Damit wird das Gewerk regelmäßig nach einer berufsdifferenzierenden Arbeitsteilung vergeben. Meist bildet ein Gewerk die kleinste bzw. unterste Ebene in einem Leistungsverzeichnis. Der Begriff Gewerk wird zwar in der Fachliteratur und in Ausschreibungen verwendet, eine offizielle oder im Gesetz hinterlegte Definition existiert jedoch nicht.
Ein Gewerk ist kein feststehender Begriff. Ein Gewerk ist die Bauleistung, die eine Gruppe von Spezialist:innen als Teil der Gesamtleistung übernimmt. Die unterste, vom Bauherrn oder der Bauherrin erstellte Gliederungsebene wird im Sprachgebrauch häufig als Gewerk bezeichnet. Gemäß der Begriffsbestimmung können Gewerke in einem Bauprojekt die Fliesenarbeiten, Maurerarbeiten oder die Elektroinstallation sein. Verwendet wird der Begriff Gewerk in der Fachliteratur, insbesondere in der in den VOB Teil C, den DIN 276, dem Standardleistungsbuch, den Handwerks- und Gewerbezweigordnungen u.a.
Ein Gewerk ist eine Leistung im Bauwesen. Die Leistung kann handwerklich oder bautechnisch sein. Gewerke am Bau sind zum Beispiel Maurer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Dachdeckergewerke. Gewerke werden bei Ausschreibungen einzeln aufgelistet und an jeweils eine:n Bieter:in vergeben. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen im Regelfall gewerksweise ausschreiben und vergeben. Private Auftraggeber:innen können hingegen mehrere Gewerke zusammenfassen oder komplette Bauleistungen an eine:n Generalunternehmer:in vergeben.
Das Gewerk bildet meist einen in sich geschlossenen Bauleistungsbereich. In diesem Gewerk sind die Arbeiten zusammengefasst, die zur Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Im Bauwesen werden Gewerke von handwerklich (HWK) und industriell (IHK) geprägten Berufsbildern ausgeführt. Im Hochbau findet zudem eine Gewerkeaufteilung zwischen Rohbau und Ausbau statt. Eine weitere Unterteilung von Gewerken erfolgt in der VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C). In der VOB/C sind die Gewerke der jeweiligen allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen beschrieben.
Die Einteilung der Gewerke gemäß VOB/C ist grundsätzlich detaillierter als die branchenüblichen Vergabeeinheiten bei einer gewerksweisen Vergabe. Bei Ausschreibungen nach der VOB sind öffentliche Auftraggeber:innen zu einer gewerksweisen Vergabe verpflichtet. Die Ausschreibung kann nicht als komplette Bauleistung an eine:n Generalunternehmer:in vergeben werden. Insbesondere dürfen öffentliche Auftraggeber:innen Gewerke nicht zusammengefasst ausschreiben.
Erstmals wurde der Begriff des Gewerks in 1984 durch Karlheinz Pfarr verwendet (Essen, 1984, S. 25). Pfarr leitete den Begriff seinerseits aus einer Beschreibung von Bauleistungen aus dem Jahre 1795 ab (Huth, C.J., Handbuch für Bauherrn und Bauleute, Halle, 1795). Anzumerken ist, dass der Autor Huth den Begriff des Gewerks nicht verwendet hat, sondern eine Berufs- oder Zunftzugehörigkeit.
a) klassische Einordnung von Gewerken:
b) tiefes Gewerk gemäß VOB Teil C (VOB/C):
In der Softwareentwicklung wird das Endprodukt, eine Computeranwendung, häufig als Gewerk bezeichnet. Meist ist der zugrundeliegende Vertrag jedoch ein Werkvertrag. Damit ist die Bezeichnung "Gewerk" für das zu erstellende Softwareprogramm irreführend, in der Branche jedoch üblich. In der Film- und Werbeindustrie bzw. in Internetagenturen werden die verschiedenen Tätigkeitsfelder des Teams als Gewerke bezeichnet. Beispiele sind die Gewerke Kamera, Licht oder ein Grafikgewerk, ein Textgewerk, ein Tongewerk.
Nach § 4 Nr. 2 VOB/A sollen umfangreiche Bauleistungen nach Möglichkeit in Lose geteilt und auch nach Losen vergeben werden. So sollen umfangreiche Bauleistungen in kleinere Leistungsteile zerlegt werden. Die Leistungsteile werden in getrennten Ausschreibungsverfahren vergeben, um eine Streuung an verschiedene Auftragnehmer:innen zu erreichen. Gewerke beschreiben eine Bauleistung, wobei mit der Aufteilung der Bauleistung auf Lose ein breiterer Wettbewerb erreicht werden soll. Mit getrennt vergebenen Losen zu einer Bauleistung haben mehrere Bewerber:innen die Chance, sich am Wettbewerb zu beteiligen.