Definition Wettbewerbsverzerrung: Unter einer Wettbewerbsverzerrung wird eine Einschränkung des freien Wettbewerbs verstanden, wodurch es zu einem Marktungleichgewicht kommt. Eine Wettbewerbsverzerrung kann z. B. durch Ausnutzung einer Quasi-Monopolstellung oder durch wettbewerbswidrige Handlungen wie Preisabsprachen, Kartellbildung, gezielte Behinderung und anderen Rechtsbruch zustande kommen. Ferner können gemäß dieser Definition Subventionen und Sondersteuern den Wettbewerb verzerren.
Horizontale Wettbewerbsverzerrungen umfassen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs durch Absprachen von Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Dazu zählen ausdrückliche ebenso wie formlose Vereinbarungen. Vertikale Wettbewerbsverzerrungen sind Behinderungen für andere Wettbewerber:innen aufgrund des Zusammenwirkens von Wettbewerber:innen unterschiedlicher Ebenen. Ein Beispiel ist eine Allianz zwischen Produzent:in und Zulieferer.
Ob eine Wettbewerbsverzerrung illegal ist, hängt davon ab, ob sie nach Wettbewerbsrecht die Definition von unlauterem Wettbewerb erfüllt. In diesem Falle können Benachteiligte auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche klagen.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen versucht, Wettbewerbsverzerrungen präventiv zu verhindern oder aufgedeckte Wettbewerbsverzerrungen zu sanktionieren, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Verboten sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die miteinander in Wettbewerb stehen. Es gilt das Verbot der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position. Diese liegt per Definition vor, wenn der Marktanteil eines Unternehmens ein Drittel übersteigt. Zwei oder drei Unternehmen gelten als marktbeherrschend, wenn sie nicht in wesentlichem Wettbewerb zueinander stehen und gemeinsam einen wesentlichen Marktanteil halten.
Die Aufsicht über den Markt erfolgt in Deutschland durch das Bundeskartellamt.