Berichtigung einer Bekanntmachung
Bei Vergaben von öffentlichen Ausschreibungen können durchaus fehlerhafte Informationen auftreten. Diese müssen von der Auftraggeberseite in einer Berichtigungsbekanntmachung umgehend korrigiert werden.
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Was ist eine Berichtigung einer Bekanntmachung?
Treten in einem laufenden Ausschreibungsverfahren einzelne oder mehrere fehlerhafte Informationen beziehungsweise Angaben auf, so ist der oder die öffentliche Auftraggeber:in dazu verpflichtet, diese Fehler zu korrigieren. Denn wenn Angaben beispielsweise mehrdeutig oder intransparent sind, handelt es sich um einen Vergabeverstoß. Diese Korrektur geschieht im Rahmen einer Berichtigung der Bekanntmachung. Die Berichtigungspflicht gilt sowohl für nationale, als auch EU-weite Ausschreibungen.
Was ist bei einer Berichtigungsbekanntmachung zu beachten?
Auftraggeber und Auftraggeberinnen müssen darauf achten, dass die Berichtigung einer Bekanntmachung grundsätzlich in demselben Medium vorgenommen werden muss, in dem der Fehler begangen wurde. Wenn der Fehler beispielsweise im Bekanntmachungstext entdeckt wurde, muss auch dieser Text korrigiert werden. Sollte es zu Mängeln bei den Vergabeunterlagen kommen, müssen diese durch Nachlieferungen berichtigt werden. Zusätzlich wird dabei auch ein Änderungsschreiben benötigt. Außerdem muss beachtet werden, dass den Interessent:innen eine angemessene Fristverlängerung gewährleistet werden muss, sofern die Berichtigung kurz vor Fristablauf vorgenommen wird. Es ist nicht erlaubt, die Korrektur nur gegenüber einer Person bekannt zu machen.
Wie werden EU-weite Bekanntmachungen berichtigt?
Handelt es sich bei der Bekanntmachung um eine EU-weite Ausschreibung, muss die Berichtigung im Wege einer Korrekurbekanntmachung über ein Formular durchgeführt werden. Dieses Formular kann über verschiedene Plattformen so abgeleitet werden, dass nur die neuen Angaben korrigiert beziehungsweise neu ausgefüllt werden müssen, anstatt das gesamte Formular. Die Berichtigung muss anschließend im Supplement des Amtsblattes der EU veröffentlicht werden.

