In einem Bekanntmachungstext zum Vergabeverfahren durch eine ausschreibende Stelle müssen die grundlegenden Information über den jeweiligen Auftragsgegenstand, also die zur erbringende Leistung, und über das Vergabeverfahren enthalten sein. Auf diese Weise soll den Interessenten die Entscheidung darüber ermöglicht werden, ob eine Teilnahme am entsprechenden Vergabeverfahren für sie in Betracht kommt.
Im Bekanntmachungstext informiert der Auftraggeber die Öffentlichkeit einschließlich potenzieller Auftragnehmer über ein Vergabeverfahren. Unterhalb der gültigen Schwellenwerte regeln § 12 VOL/A und § 12 VOB/A die grundlegenden Inhalte der Bekanntmachung. Zu diesen gehören nach den Vorschriften insbesondere die Angaben zum Auftraggeber, zu Umfang, Art und Ort des Auftrages und die notwendigen Nachweise für die Einstufung der Eignung eines Bieters. Oberhalb gültiger EU-Schwellenwerte wird die Bekanntmachung eines Auftrags gemäß § 37 Abs. 2 GWB nach dem Muster gemäß Anhang II der entsprechenden EU-Durchführungsverordnung erstellt. Inhaltliche Anforderungen sind ebenfalls auf der Webseite der SIMAP einsehbar.
Medien für die Veröffentlichung eines Bekanntmachungstextes können Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter oder Internetportale sein.