Ein Ausschreibender ist ein (öffentlicher) Auftraggeber, welcher im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens einen Auftrag ausschreibt, um möglichst wirtschaftliche Angebote zur Umsetzung seines Vorhabens zu erhalten.
Ein Ausschreibender schreibt einen Auftrag mit dem Ziel aus, sich mittels Vertragsabschluss nach Vergabeverfahren eine Leistung gegen Entgelt zu beschaffen. Ausschreibende können die öffentliche Hand (der Bund, die Länder und Gemeinden, die öffentliche Verwaltung sowie öffentliche Unternehmen und Kommunalunternehmen), aber auch private Unternehmen sein. Anders als bei privaten Ausschreibern sind jedoch für öffentliche Ausschreiber zum Teil andere und strengere Vorschriften und Gesetzte geltend.
Ein Ausschreiber ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und sonstigen Informationen für das geplante Vorhaben offenzulegen und den Bietern zugänglich zu machen. Die rechtliche Grundlage für Ausschreibungen bildet die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, kurz „VOB“ genannt. Es gliedert sich in die drei Teile VOB/A, VOB/B und VOB/C auf.
Öffentliche Ausschreibende sind unter anderem Anstalten, Behörden, der Bund, Länder oder auch Universitäten. Öffentliche Auftraggeber sind bei öffentlichen Aufträgen in der EU an das Vergaberecht gebunden und müssen ihre Ausschreibungen öffentlich machen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen sind 9 entscheidende Schritte zur perfekten Ausschreibung notwendig. So muss der Ausschreibende sich vor dem dritten Schritt, der Bekanntmachung der Ausschreibung, darum kümmern, dass der Bedarf für die Leistung festgelegt wird und die Vergabeunterlagen vorbereitet sind. Im vierten Schritt können die Vergabeunterlagen angefordert werden, bevor in Schritt 5 die Angebotsphase startet. In Schritt 6 und 7 werden dann die Angebote und auch die Eignung geprüft. Die Angebotsöffnung findet in Schritt 8 statt, bevor der Ausschreibende in Schritt 9 seiner Informationspflicht nachkommen und alle Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten haben, darüber informieren muss, warum sie eben diesen nicht erhalten haben.
ibau zeigt in einem Ratgebertext, wie die Ausschreibungen von Unternehmen perfekt genutzt werden können.
Anders als öffentliche Ausschreibende müssen gewerbliche und private Auftraggeber sich nicht an das Vergaberecht halten. Somit kann praktisch jeder eine gewerbliche beziehungsweise private Ausschreibung veröffentlichen. Private Ausschreibende können zum Beispiel Unternehmen, private Haushalte und weitere Personenvereinigungen sein.