Zu Beginn eines Vergabeverfahrens erfolgt die Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise der öffentlichen Auftraggeberin an die Bewerber:innen, ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe gehört zu den Vergabeunterlagen, die die öffentliche Vergabestelle an die Bewerber:innen übermittelt.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes besteht aus einer Kurzfassung der Ausschreibung. Sie wiederholt im Wesentlichen Informationen aus der Vergabebekanntmachung. Unternehmen sollen hierdurch einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften und Anforderungen des Auftrags gewinnen, sodass sie zügig über eine Teilnahme entscheiden können.
Erklärung zu Angebotsaufforderung: Das Prozedere, das für diesen Verfahrensschritt einzuhalten ist, hängt von der Vergabeart sowie von der Frage ab, ob es sich um eine unter- oder oberschwellige Vergabe handelt.
Mit Einführung der Elektronischen Vergabe werden die Vergabeunterlagen nur noch auf der Vergabeplattform in elektronischer Form zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit digitaler Signatur oder schriftlich mit Mantelbogen abzugeben. Schriftliche Angebote sind allerdings ausgeschlossen im Falle, dass der oder die Auftraggeber:in vorgibt, Angebote in elektronischer Form einzureichen.
Weitere Erläuterungen finden sich in der VgV, der UVgO, der VOB und der VOL.