Zertifizierungen sind in vielen Bereichen erforderlich, um nachzuweisen, dass Produkte, Systeme, Dienstleistungen, Personen und Unternehmen bestimmte Normen und Vorgaben erfüllen. Durch das Zertifikat einer unabhängigen Zertifizierungsstelle erhalten Kund:innen eine Bestätigung darüber, ob zugesicherte Eigenschaften auch eingehalten werden. Die einer Zertifizierung zugrunde liegenden Standards sind von der jeweiligen Branche abhängig. Zertifizierungen sind meist zeitlich begrenzt und müssen daher regelmäßig verlängert oder neu beantragt werden.
Erklärung zur Zertifizierungsstelle: Eine Zertifizierungsstelle ist eine anerkannte, vertrauenswürdige Institution, deren Aufgabe die Zertifizierung von Produkten, Systemen und Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen ist. Häufige Bereiche für Zertifizierungen sind Managementsysteme, Produktzertifizierungen und -prüfungen sowie digitale Zertifizierungen. Im digitalen Bereich sind Zertifizierungsstellen für elektronische Signaturen und die Hinterlegung digitaler Schlüssel zuständig. Oft werden Zertifizierungsstellen auch als Trust-Center oder Certification Authorities (CAs) bezeichnet. Bei elektronischen Transaktionen bescheinigt das Trust-Center die Identität der Teilnehmer:innen des Kommunikationsvorganges und stellt hierfür ein digitales Zertifikat aus.
Digitale Zertifikate werden von einer Zertifizierungsstelle (certificate authority, abgekürzt CA) ausgestellt. Sie dienen als elektronischer Echtheitsnachweis und haben im Internet Ausweisfunktion, vergleichbar etwa mit dem Personalausweis in der analogen Welt. Mit einem digitalen Zertifikat kann ein öffentlicher Schlüssel (Public-Key) zuverlässig einem bestimmten Inhaber beziehungsweise einer bestimmten Inhaberin zugewiesen werden. Das Zertifikat enthält beispielsweise Informationen zum Namen des Inhabers oder der Inhaberin, zu dem oder der Zertifizierer:in sowie zur Verwendung des Zertifikats. Elektronische Signaturen, die von einer geprüften Zertifizierungsstelle ausgegeben werden, ersetzen eine handgeschriebene Unterschrift auf Papier und sind rechtsgültig.
Bei einer Konformitätsbewertung wird im Wesentlichen geprüft, ob Produkte und Dienstleistungen den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien entsprechen. Wenn keine Mängel vorliegen, wird dazu eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Konformitätsbewertungen werden nicht nur durch Hersteller:innen, Vertragspartner:innen oder unabhängige Prüflabore vorgenommen, sondern auch durch Zertifizierungsstellen. Auftraggeber:innen können bei öffentlichen Vergabeverfahren verlangen, dass Testberichte, Bescheinigungen oder Zertifizierungen von Konformitätsbewertungsstellen eingereicht werden. Dabei müssen auch die Zertifizierungen und Bescheinigungen von anderen Konformitätsbewertungsstellen akzeptiert werden, beispielsweise von Zertifizierungsstellen.
Seit 2008 ist in der EU-Verordnung festgelegt, dass die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in jedem europäischen Land nur durch eine einzige nationale Stelle durchgeführt werden kann. Dies ist in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS. Bis 2015 waren noch verschiedene private und alternative Akkreditierungen zulässig, deren Seriosität nicht eingeschätzt werden konnte. Die Zertifikate enthielten vielmals Verweise auf "unabhängige" Akkreditierungsstellen, die jedoch gar nicht existierten. Bei Zertifizierungsstellen mit DAkkS-Akkreditierung kann man davon ausgehen, dass sie national und international anerkannte Regeln einhalten.
Bekannte Zertifizierungsstellen in Deutschland sind:
In der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS, www.dakks, kann man unter dem Menüpunkt 'Datenbank akkreditierter Stellen' Zertifizierungsstellen nach verschiedenen Bereichen filtern: