Eine regelmäßige Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Stelle sichert die Qualität von Produkten und Dienstleistungen.
Als Konformitätsbewertungsstelle wird eine neutrale und unabhängige Prüfstelle bezeichnet, die sich mit der Konformitätsbewertung befasst, d.h. mit der Prüfung und Bescheinigung bestimmter Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen. Konformität bedeutet hier die Übereinstimmung von Produkten mit vorgegebenen Anforderungen. Die Erklärung zur Konformitätsbewertungsstelle ist noch insofern zu ergänzen, dass zu den Tätigkeiten einer Konformitätsbewertungsstelle auch Kalibrierungen, Zertifizierungen, Prüfungen und Inspektionen gehören.
Die Aufgabe der Konformitätsbewertungsstelle besteht hauptsächlich darin, zu überprüfen, ob bei Produkten und Dienstleistungen die grundlegenden Anforderungen aus den EU-Richtlinien eingehalten wurden. Wenn keine Mängel festgestellt werden, wird dazu eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Bei öffentlichen Vergabeverfahren können Auftraggeber das Einreichen von Testberichten, Zertifizierungen oder Bescheinigungen einer Konformitätsbewertungsstelle verlangen. Der öffentliche Auftraggeber muss hierbei auch Bescheinigungen und Zertifizierungen gleichwertiger anderer Konformitätsbewertungsstellen akzeptieren.
Für die offizielle Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zuständig. Dazu muss die Konformitätsbewertungsstelle zunächst ihre Kompetenz unter Beweis stellen. Die sogenannte Akkreditierung wird entweder durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) oder über ein Anerkennungsverfahren der ZLS vorgenommen.
Die ZLS übernimmt folgende Aufgaben:
Die Konformitätsbewertung ist Teil einer verlässlichen Qualitätsinfrastruktur und spielt für Deutschland als Exportnation eine wichtige Rolle. Das Siegel "Made in Germany" steht für ein hohes Qualitätsniveau und findet weltweite Anerkennung. Zu den Kernaufgaben der deutschen Wirtschafts- und Technologiepolitik gehört es, dieses Qualitätsniveau zu sichern und auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Anforderungen, die an Produkte und Dienstleistungen festgelegt wurden, regelmäßig von einer unabhängigen Stelle geprüft und bestätigt werden.
Bekannte Kennzeichnungen wie die CE-Kennzeichnung oder das GS-Zeichen begegnen Verbrauchern regelmäßig. Diese Kennzeichnungen findet man beispielsweise auf Spielzeug, Elektroartikeln oder Medizinprodukten. Die CE-Kennzeichnung gilt europaweit, die GS-Kennzeichnung nur für Deutschland.
Als Bedingung für einen Vertragsabschluss können Prüfberichte, Zertifikate sowie Konformitätserklärungen des Herstellers eingefordert werden.
Konformitätsbewertungen können durch Hersteller, deren Vertragspartner oder Kunden, unabhängige Prüf- und Kalibrierlabore sowie Zertifizierungsstellen vorgenommen werden.
Die folgende Liste nennt einige europäische Konformitätsbewertungsstellen:
Die Liste enthält sowohl private als auch staatliche Stellen.