Die Unterlagen für die Interessenten einer Vergabe müssen alle Informationen enthalten, die nötig sind, um eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu treffen.
Die Vergabeunterlagen umfassen in der Regel
Die Vergabeunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
Nicht bzw. nur im begründeten Ausnahmefall enthalten sein dürfen Angaben der folgenden Art:
Auch bei zweistufigen Verfahren, in denen zunächst durch einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb eine Auswahl unter Bewerbern getroffen wird, die dann zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, muss der öffentliche Auftraggeber sämtliche Vergabeinformationen von Anfang an einem unbeschränkten Interessentenkreis zur Verfügung stellen. Die Angebotsunterlagen müssen also bereits zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung vollständig fertiggestellt sein. Der laufende Teilnahmewettbewerb der ersten Stufe kann nicht genutzt werden, um die leistungsbezogenen Unterlagen fertigzustellen.
Weitere Erläuterungen zu Vergabeunterlagen finden sich in der VgV, der VOB/A und der UVgO.