Für den Fall, dass ein Auftragnehmer nicht sämtliche Komponenten des ausgeschriebenen Auftrags selbst erbringen kann oder will, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer einen oder mehrere Unterauftragnehmer (bzw. Subunternehmer) für die Erbringung dieser Auftragskomponenten vorsieht. In diesem Fall erteilt der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer einen entsprechenden Unterauftrag.
Der Auftraggeber kann andererseits verlangen, dass bereits mit der Abgabe des Angebots durch den Auftragnehmer die Art und der Umfang der Leistungen angegeben werden, die nicht durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden, sondern in Form von Unteraufträgen an Sub- oder Nachunternehmen verteilt werden sollen. Alle vorgesehenen Unteraufträge und Unterauftragnehmer müssen zumindest bis zum Vertragsschluss dem Auftraggeber auch namentlich bekannt gegeben werden. Gemäß dem Fall, dass sich ein Auftragnehmer eines oder mehrerer Unterauftragnehmer bedient, um seine eigene Eignung zur Erbringung der geforderten Leistungen nachzuweisen, ist es zwingend erforderlich, entsprechende Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Sollten die entsprechenden Nachweise und Erklärungen mit Angebotsabgabe nicht vorliegen, müssen sie im Bereich der VOB/A nachgefordert werden. Im Bereich der VOL/A können sie nachgefordert werden.
Als Unterauftragnehmer finden Sie auf ibau.de eine Auswahl an Subunternehmer-Aufträgen.