Öffentliche Vergabeverfahren, bei denen die Eignungsprüfung der Bewerber und die Bewertung der Angebote im selben Zug erfolgen, werden einstufige Vergabeverfahren genannt.
Der Auftraggeber nimmt im Vorfeld der Angebotsabgabe keine Einschränkungen des Bewerberkreises vor, wie im Falle des zweistufigen Verfahrens. Bei letzterem erfolgt zunächst ein Wettbewerb um die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Das einstufige Vergabeverfahren findet im Regelfall statt beim offenen Verfahren oder bei einer öffentlichen Ausschreibung statt.
Das offene Verfahren ist ein einstufiges EU-Ausschreibungsverfahren für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte entspricht dieses Verfahren der öffentlichen Ausschreibung. Jeder Interessent ist zur Angebotsabgabe zugelassen.
Das Vergabeverfahren der öffentlichen Ausschreibung wir bei Vergaben im Oberschwellenbereich offenes Verfahren genannt. Die Beschaffungsabsicht wird öffentlich bekanntgemacht und jeder Interessent darf ein Angebot abgeben.
In der öffentlichen Ausschreibung nennt der Auftraggeber in einer Auftragsbekanntmachung die gefragten Lieferungen und Leistungen und fordert Interessenten auf, Angebote dafür abzugeben. Daraufhin sendet er interessierten Unternehmen die Vergabeunterlagen zu.
Der Auftraggeber prüft nach Ablauf der Angebotsfrist zunächst die Eignung der Bieter. Danach wird unter den verbliebenen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Eine ausführliche Erklärung zu einstufiges Vergabeverfahren findet sich in der VgV, der VOB/A und der VOL/A.