Beschafferprofil

Ein Beschafferprofil bezeichnet ein Internetprofil mit allen wichtigen Informationen zu geplanten oder laufenden Ausschreibungen eines öffentlichen Auftraggebers.

Definition: Was ist ein Beschafferprofil?

Ein öffentlicher Auftraggeber hat die Möglichkeit, im Internet ein Beschafferprofil zu veröffentlichen. Dieses kann Informationen zu geplanten und laufenden Vergabeverfahren und andere relevante Informationen für das Vergabeverfahren, wie die Kontaktstelle, Vorinformationen, die Anschrift, eine E-Mail-Adresse oder Telefon- und Faxnummer enthalten.

Unterschied VOL und VOB

Beschafferprofile selbst unterscheiden sich darin, welche Informationen sie preisgeben. Je nach Auftragsart unterscheiden sich die Profile, so fordert beispielsweise ein Beschafferprofil für Bauleistungen andere Angaben als ein Profil für Leistungen:

  • Beschafferprofil VOB (§ 11 Abs. 2 VOB/A): Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zu Ausschreibungen, sowie geplanten, vergebenen oder aufgehobenen Verträgen.
  • Beschafferprofil VOL (§ 15 EG Abs. 5 VOL/A): Geplante und laufende Vergaben, vergebene Aufträge, Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse.

Rechtsgrundlage

In § 37 Absatz 4 VgV und in § 35 Absatz 4 SektVO werden Beispiele genannt, was in einem Beschafferprofil enthalten sein kann. Geschrieben steht, dass der Auftraggeber ein Beschafferprofil veröffentlicht kann, somit liegt sowohl die Erstellung als auch der Umfang dessen im Ermessen des Auftraggebers. Dieses ermöglicht einem potentiellen Bieter allerdings die einfache Beschaffung erforderlicher Informationen.

Rechtliche Aspekte des Beschafferprofils nach VOB/B

Öffentliche Auftraggeber können nach § 11 Abs. 3 Abschnitt 1 VOB/A bei nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 11 VS Abs. 2 Abschnitt 3 ein Beschafferprofil einrichten. Die Angaben sind nicht zwingend, außerdem muss solch ein Profil nicht unbedingt die eigene Internetseite des Auftraggebers darstellen, auch die Bekanntgabe unter www.bund.de ist möglich.

Laut § 19 Abs. 5 Abschnitt 1 VOB/A soll das Beschafferprofil über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen mit einem Auftragswert von 25.000 Euro informarieren. Ziel solch eines Profils ist es, Bietern laufend Informationen zu Aufträgen zu bieten.

Beispiel: Das Beschafferprofil der Kupferstadt Stolberg

Die Kupferstadt Stolberg hat sich dazu entschlossen, folgende Informationen in ihrem Beschafferprofil zu kommunizieren:

  • Informationen über die Kontaktdaten der ausschreibenden Ämter,
  • beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A i.V.m.§ 19 Abs. 5 VOB/A,
  • vergebene Aufträge nach § 20 Abs. 3 Ziffer 2 VOB/A,
  • vergebene Aufträge nach § 20 Abs. 3 Ziffer 1 VOB/A,
  • beabsichtige Verfahren nach § 27 Abs. 1 UVgO,
  • vergebene Aufträge nach § 30 Abs. 1 UVgO,
  • aufgehobene Verfahren nach § 48 UVgO sowie
  • öffentliche Ausschreibungen über den Vergabesatelliten Wirtschaftsregion Aachen.

Zusammengefasst enthält es die Kontaktdaten der ausschreibenden Ämter und Informationen zu beabsichtigten, vergebenen und aufgehobenen Vergabeverfahren.

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