Präqualifikation Bau – Ablauf & Leistungsbereiche im Hoch- und Tiefbau

Erstveröffentlichung: 10.10.2019 08:00 |

Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungs­verfahren im Bauwesen erfordert nach VOB von den interessierten Unter­nehmen im Rahmen ihrer Angebots­abgabe verschiedene Nachweise und Angaben. Diese Dokumente müssen bei jeder Teilnahme an Ausschreibungs­verfahren gesammelt und an die jeweiligen Vergabe­stellen übermittelt werden. Um dem entgegenzu­wirken, wurde für Gesellschaften ein Präqualifizierungssystem als Weiterentwicklung der Eignungsprüfung geschaffen, damit die Bescheinigungen nicht regelmäßig neu beschaffen werden müssen – ein maßgeblicher Vorteil für die beteiligten Parteien. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was unter einer Präqualifizierung genau verstanden wird und wo Sie diese beantragen können.

Das Wichtigste zur Präqualifikation Bau in Kürze

  • Präqualifikation ist eine auftragsunabhängige Eignungsprüfung nach VOB, die Unternehmen entlastet und den Nachweisprozess bei Ausschreibungen vereinfacht
  • Zuständig sind fünf Präqualifizierungsstellen (z. B. DVGW Cert, DQB, Zertifizierung Bau), die geprüfte Betriebe in einer öffentlich einsehbaren PQ-Liste führen
  • Vorteile: weniger bürokratischer Aufwand, geringeres Risiko formaler Fehler, schnellerer Nachweis der Eignung, bessere Chancen im Vergabeverfahren
  • Ablauf: Einmalige Einreichung aller Nachweise (z. B. Steuer-, Krankenkassen- und Gewerbebescheinigungen), danach jährliche Verlängerung durch Aktualisierung
  • Präqualifizierbar sind zahlreiche Leistungsbereiche in Tief- und Hochbau – von Erdbau, Leitungsbau, Landschaftsbau bis hin zu Rohbau-, Ausbau- und TGA-Gewerken
  • Kosten liegen meist bei 420–450 € für 2–5 Leistungsbereiche, jährliche Beiträge für die Verlängerung fallen in ähnlicher Höhe an
Angebotsunterlagen werden unterzeichnet - durch Praequalifikation kann man leichter an Ausschreibungen teilnehmen © alexsokolov / stock.adobe.com

Was ist eine Präqualifizierung?

Eine Präqualifikation im Bau ist eine auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise eines Unternehmens, entsprechend der in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) definierten Forderungen und somit eine Weiterentwicklung der vorherigen Prozedur. Es vermeidet die nahezu bei jeder Ausschreibung der öffentlichen Hand anfallende Eignungsprüfung, indem die Nachweise in einem System zusammengefasst und von der Auftraggeberseite bei Bedarf abgerufen werden können. Dadurch werden Betriebe in der Baubranche unterstützt und entlastet, die an regelmäßigen öffentlichen Ausschreibungen interessiert sind und den formalen Aufwand sowie Kosten reduzieren und unbürokratischer gestalten möchten. Die Durchführung der Eignungsprüfung findet unabhängig von einer tatsächlichen Vergabe statt. Damit man seine Firma präqualifiziert, müssen die entsprechenden Nachweise zur Leistungsfähigkeit, Sachkunde und Zuverlässigkeit bei einer Präqualifizierungsstelle eingereicht werden. Präqualifizierte Gesellschaften können ihre Eignung dann durch einen Verweis auf ihre Mitgliedschaft in einer öffentlich einsehbaren Liste für präqualifizierte Unternehmen nachweisen.

Wo findet die Präqualifizierung für Bauaufträge nach VOB statt?

Um die Präqualifikationen für Bauaufträge in Hochbau und Tiefbau durchzuführen, gibt es den „Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen“. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Präqualifizierungsstellen, die eine Eignungsprüfung von Bauunternehmen durchführen dürfen.

Diese sind folgende:

  • DVGW Cert GmbH in Bonn,
  • DQB - Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung GmbH in Wiesbaden,
  • VMC Präqualifikation GmbH in Berlin,
  • Zertifizierung Bau GmbH in Berlin,
  • Pöyry Deutschland GmbH in Mannheim.

Diese Vereine sind für die Durchführung des Qualifikationsprozesses für öffentliche Bauaufträge verantwortlich, die im Rahmen der VOB vergeben werden sowie dann unter einer zugänglichen Liste einsehbar sind. Die benötigten Nachweise lassen sich dort in einem passwortgeschützten Bereich finden. Die Präqualifizierungsstellen sind bei den Auftragsberatungsstellen angesiedelt, welche zum großen Teil dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) angehören. Zu beachten ist: Die verschiedenen zuständigen Stellen bieten unterschiedliche Preismodelle an, die abhängig von der Größe der Gesellschaft sowie deren zur Prüfung vorhandenen Leistungsbereiche auch unterschiedlich kosten können. Die Kosten können bei mehreren Hundert Euro liegen und sind vom Betrieb selbst zu tragen.

Die Vorteile der Präqualifizierung

Die im Vergaberecht erforderliche Bescheinigung zur Eignung stellt für einige Firmen eine Herausforderung dar, die zudem mit viel Aufwand verbunden ist – dafür gibt es allerdings eine unbürokratischere Alternative. Die Teilnahme am Präqualifizierungssystem für Bauaufträge hat mehrere Vorteile: Sie vereinfacht das Verfahren und auch die Verwaltung der einzelnen Nachweise. Auftraggeber:innen haben dadurch die Möglichkeit, die PQ-VOB Datenbank zu benutzen, um geeignete Unternehmen zu recherchieren und ggf. zu kontaktieren. Auf der anderen Seite können auch die Betriebe das System zu Ihrem Vorteil nutzen, um in Bieterverfahren ihre Eignung nachzuweisen. Sie müssen lediglich auf das Verzeichnis hinweisen, anstatt die erforderlichen Dokumente in jedem Fall einzeln zu beschaffen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, einen erforderlichen Eignungsnachweis zu vergessen und so aus formellen Gründen aus dem Bieterverfahren ausgeschlossen zu werden, niedrig. Insgesamt läuft die Bewerbung dadurch deutlich schneller, günstiger und unbürokratischer ab, was für alle beteiligten Parteien im Bauwesen eine enorme Entlastung darstellt. Zudem können auch die Generalunternehmer:innen in Haftungsfragen von diesem Instrument profitieren.

Wie sieht der Ablauf aus?

Für die Teilnahme am Präqualifizierungssystem, müssen zuerst die wesentlichen Dokumente von den jeweiligen Unternehmen angefordert und danach der Präqualifizierungsstelle für die Eignungsprüfung zur Verfügung gestellt werden. Die geforderten und eingereichten Dokumente werden anschließend einmalig geprüft. Wenn der Betrieb dann den Anforderungen gerecht wird, erhält er eine Präqualifizierungsurkunde ausgehändigt. Diese Urkunde gilt als Nachweis der auftragsunabhängigen Eignung und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. In diesem Zeitraum wird das wiederholte Einreichen der einzelnen Nachweise bei Teilnahmen an Ausschreibungsverfahren unnötig, was den Prozess erheblich unbürokratischer macht als bisher. Kurz vor Ablauf des Zeitraums wird das Unternehmen meist von der Präqualifizierungsstelle darüber informiert und hat dann erneut die Möglichkeit, die Präqualifizierung, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dafür müssen dann die erforderlichen Nachweise erneut eingereicht werden.

Welche Leistungsbereiche im Tiefbau können präqualifiziert werden?

Öffentliche Aufträge in der Baubranche, im Rahmen der VOB, können sowohl für Komplettleistungen eines Betriebes als auch für Einzelleistungen im Sinne einzelner Leistungsbereiche erfolgen. Für die Präqualifikation als Komplettleistung ist mindestens ein Einzel-Leistungsbereich erforderlich – und dafür zusätzlich ein Nachweis von drei Referenzen. Die Komplettleistungen für Bauvorhaben im Tiefbau sind u. a. umfassende Bauleistung für Leitungsbau sowie umfassende Bauleistung für Tiefbauten, soweit diese nicht unter den ersten Punkt fallen. Für den allgemeinen Tiefbau können für folgende Gruppen entsprechende Einzel-Leistungsbereiche präqualifiziert werden:

Erdbau

Leitungsbau

  • Entwässerungskanalarbeiten
  • Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich
  • Kabelverlegearbeiten
  • Mikrotunnelsysteme und Rohrvortriebsarbeiten

Entwässerung

  • Wasserhaltungsarbeiten
  • Dränarbeiten

Landschaftsbau

Gründung, Verbau, Baugrund

  • Bohrarbeiten
  • Verbauarbeiten
  • Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
  • Schlitzwandarbeiten mit stützender Flüssigkeit
  • Einpressarbeiten
  • Düsenstrahlarbeiten
  • Druckluftarbeiten

Welche Leistungsbereiche im Hochbau können präqualifiziert werden?

Für den Hochbau können für folgende Gruppen entsprechende Einzel-Leistungsbereiche präqualifiziert werden:

Rohbau, Tragwerk für Bauwerke

  • Betonarbeiten
  • Betonfertigteilarbeiten
  • Spannbetonarbeiten
  • Maurerarbeiten (natürliche/künstliche Steine), einschließlich Verblendmauerwerk
  • Stahlbauarbeiten
  • Seilsysteme
  • Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • Betonerhaltungsarbeiten

Gebäudehülle und Innenausbau

  • Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
  • Abdichtungsarbeiten, Beschichtungen
  • konstruktive Fassadenarbeiten
  • Natur- und Betonwerksteinarbeiten
  • Fliesen- und Plattenarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Parkettarbeiten
  • Gussasphaltarbeiten
  • Holzpflasterarbeiten
  • Maler-, Lackierarbeiten, Beschichtungen und Tapezierarbeiten
  • Putzarbeiten
  • Wärmedämm-Verbundsysteme
  • Trockenbauarbeiten
  • Estricharbeiten
  • Tischlerarbeiten
  • Metallbauarbeiten
  • Klempnerarbeiten
  • Verglasungsarbeiten
  • Rollladenarbeiten
  • Beschlagarbeiten

Technische Gebäudeausrüstung

  • Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
  • raumlufttechnische Anlagen
  • Brandschutzsysteme
  • Elektroarbeiten
  • Blitzschutzanlagen
  • Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen und Personenbeförderungsanlagen)
  • Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
  • Gebäudeautomation
  • sonstige Gebäudeausrüstung

Welche Nachweise müssen bei der Präqualifizierungsstelle eingereicht werden?

Für den Antrag müssen die Nachweise zur Eignung nach § 6a Abs.2 VOB/A von verschiedenen Stellen beschafft werden. Beim Finanzamt muss u.a. eine Steuerbescheinigung eingeholt werden, welche Auskunft darüber gibt, ob das Unternehmen Steuerrückstände beim Finanzamt hat und wie es seinen steuerlichen Pflichten nachkommt. Außerdem muss eine weitere Bescheinigung von der Kommunalverwaltung eingeholt werden, um nachzuweisen, dass die Kommune keine Steuerrückstände beanstandet. Bei der Kommunalverwaltung sollte ebenfalls ein Auszug aus dem Bundes- und Gewerbezentralregister beantragt werden, welcher gegebenenfalls Eintragungen zu entzogenen Erlaubnissen, Bußgeldentscheidungen oder strafgerichtlichen Verurteilungen enthält. Zudem ist eine Bescheinigung der Krankenkasse über die regelmäßig abgeführten Beiträge in die Krankenversicherung sowie bei der Berufsgenossenschaft, die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Außerdem ist eine weitere entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse einzuholen sowie eine Bestätigung vom Insolvenzgericht, dass keine Verfahren gegen den Betrieb eröffnet wurden. Neben diesen Nachweisen sind bei der Präqualifizierungsstelle noch folgende Dokumente einzureichen:

  • Auskunft zur Gewerbeanmeldung,
  • Berufs- und Handelsregistereintragung,
  • Nachweise über Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung,
  • die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer oder zur Handwerkskammer,
  • Referenzen über die bisher geleisteten Arbeiten.

Welche Kosten entstehen den Bauunternehmen dabei?

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Kosten für die Qualifizierung anhand diverser Kriterien. Zum einen spielt der Umfang dabei eine wichtige Rolle, sprich, wie viele Gewerke präqualifiziert werden sollen. Umso mehr Gewerke, desto höher fallen die Kosten aus. Häufig setzen sich die Kosten aus einem Grundbeitrag sowie den zu präqualifizierenden Leistungsbereichen mitsamt Referenzen zusammen. Im Schnitt müssen Sie mit 420 bis 450 Euro für zwei bis fünf Leistungsbereiche Rechnen. Zur Aufrechterhaltung der Eintragung in die Datenbank wird jedes Jahr ein Beitrag fällig, dieser entspricht oftmals denselben Kosten für den erstmaligen Eintrag. Eine genaue Auflistung der verschiedenen Kosten finden Sie in den Gebührenordnungen der jeweiligen Anbieter Zertifizierung Bau und PQ-Bau.

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Wie lange ist eine Qualifikation gültig?

Die Gültigkeit ergibt sich aus Kapitel 8 der Leitlinie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Diese besagt, dass die Gültigkeit der Qualifikation der Gültigkeit der Eignungsnachweise entspricht. Sind diese abgelaufen, so verfällt auch ersteres. Hierbei ist zu beachten, dass das Bauunternehmen nach Ablauf der Gültigkeit aus der PQ-Liste entfernt wird, wenn es die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig aktualisiert.

Fazit

Eine Präqualifizierung im Bauwesen nach den Forderungen der VOB bringt zahlreiche Vorteile mit sich und hat die bisherige Pflicht zum Nachweis der Eignungsdokumente erheblich weiterentwickelt. Sie stellt eine gute Möglichkeit dar, Kosten und Zeit während des Bieterverfahrens bei öffentlichen Ausschreibungen zu sparen und den Prozess dadurch unbürokratischer zu gestalten. Die Eintragung in die PQ-Liste gleicht einer zuverlässigen und praktischen Form eines Gütesiegels, die Sie für die Auftraggeberseite interessanter machen und Seriosität demonstriert. Durch die Eignungsprüfung vermeiden Sie, aus formellen Gründen aus dem Verfahren ausgeschlossen zu werden und optimieren so Ihre Chancen bei Bieterverfahren. Zugleich profitieren Sie außerdem auch als Generalunternehmer:in von dem System, wenn Sie sich mit Haftungsfragen auseinandersetzen müssen.

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