KfW-Förderung Neubau: Was gilt jetzt eigentlich?

Erstveröffentlichung: 24.05.2023 13:24 |

Nach Jahren der Unsicherheit hat sich die KfW-Förderlandschaft für Neubauten inzwischen neu sortiert. Doch welche Programme sind aktuell relevant und wo liegen die Unterschiede?  

Das Wichtigste zu KfW-Förderungen für Neubauten in Kürze

  • Nach den Förderstopps und Neuausrichtungen der letzten Jahre ist die KfW-Neubauförderung wieder planbarer geworden
  • Aktuell sind vor allem zwei Programme relevant – der Klimafreundliche Neubau (KFN) und der Klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
  • Der KFN fördert klimafreundliche Neubauten auf Effizienzhaus-Stufe 40 mit Krediten bis 150.000 € je Wohneinheit und einem effektiven Jahreszins ab 1,3 Prozent
  • Der KNN unterstützt den Bau bezahlbarer und flächeneffizienter Wohngebäude auf Effizienzhaus-Stufe 55 mit Krediten bis 100.000 € je Einheit und niedrigen Zinsen ab 0,01 Prozent
  • Ergänzend gibt es ergänzende Programme von Ländern, Kommunen und spezielle Förderungen für Familien, Holzbau oder Passivhäuser
  • Künftig sollen die Programme stärker auf Klimaschutz und sozialen Wohnungsbau ausgerichtet werden
Person sitzt an Tisch und berechnet Kosten für Neubau

Wer in den letzten Jahren ein Bauvorhaben geplant hat, erinnert sich: Die KfW-Förderung für Neubauten war lange Zeit ein unberechenbarer Faktor. Zwischen kurzfristigen Programmstopps, strengeren Nachhaltigkeitskriterien und knappen Haushaltsmitteln war Planungssicherheit kaum möglich. Doch inzwischen hat sich die Situation deutlich stabilisiert. Mit dem „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN) und dem „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) stehen wieder verlässliche Förderinstrumente bereit, die klimafreundliches und flächeneffizientes Bauen unterstützen. Zugleich gibt es neue Impulse im Haushalt 2025, etwa die teilweise Rückkehr des Effizienzhaus-Standards 55. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Bauherr:innen jetzt haben!

Das Hin und Her mit der KfW-Förderung für Neubauten

In den letzten Jahren gab es einige Turbulenzen rund um die KfW-Förderprogramme für Neubauten. Im Januar 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium überraschend die Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt, was zu erheblicher Verunsicherung in der Baubranche führte. Im Anschluss daran wurde das Förderungsprogramm für Neubauten grundlegend überarbeitet. Dabei wurde ein Fokus auf besonders klimafreundliche Gebäude (insbesondere EH40-Standard) gelegt und es wurden grundsätzlich strengere Nachhaltigkeitskriterien eingeführt, etwa, dass Heizungen mit fossilen Brennstoffen komplett ausgeschlossen wurden.

Mit dem Start des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) im Jahr 2023 schuf die KfW 2023 wieder verlässliche Förderbedingungen. Seit Oktober 2024 ergänzt das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) das Angebot um zinsgünstige Kredite für bezahlbare und flächeneffiziente Wohngebäude.

Aktuelle KfW-Förderungen für Neubauten

Nach mehreren Jahren mit Unterbrechungen und Änderungen bietet die KfW inzwischen wieder verlässliche Fördermöglichkeiten für Neubauten. Besonders relevant für Unternehmen, Investorinnen und Investoren und Bauherr:innen sind derzeit die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN).

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Mit dem Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“, den die KfW unter den Krediten Nr. 297 und 298 anbietet, unterstützt die Bank den Bau und Erstkauf besonders energieeffizienter und klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland. Dadurch soll nachhaltiges Bauen gefördert und CO₂-Emissionen dauerhaft gesenkt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • der Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen,
  • Planungs- und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen,
  • sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung bei Gebäuden mit QNG-Siegel.

Die Gebäude müssen mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Mit QNG-Siegel ist eine höhere Fördersumme möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen, die selbst bauen oder kaufen,
  • Unternehmen und kommunale Betriebe,
  • Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Investor:innen.

Konditionen

  • Förderkredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins ab 1,13 Prozent
  • Laufzeit bis zu 35 Jahre, bis zu zehn Jahre Zinsbindung
  • Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)

Der Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ mit der Kreditnummer 296 unterstützt den Bau und Erstkauf von klimafreundlichen und flächen­effizienten Wohngebäuden. Ziel des Programms ist es, Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Wohnungsbau zu realisieren, dabei aber nicht die Herausforderung des bezahlbaren Wohnraums zu vernachlässigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • der Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen,
  • Die Planung und fachgerechte Baubegleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Expert:innen. Dazu gehören auch die Erstellung einer Lebenszyklusanalyse und die Berechnung der Lebenszykluskosten, um die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Gebäudes über seine gesamte Nutzungsdauer zu bewerten,
  • sowie die Bau- und Kaufkosten, einschließlich Nebenkosten. Hierzu zählen sämtliche Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb der Immobilie stehen – etwa Grundstücksnebenkosten oder Honorare für Fachplaner:innen.

Gefördert werden Gebäude der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • mindestens Effizienzhaus-Stufe 55,
  • geringe CO₂-Emissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus,
  • Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen entsprechend der Wohnfläche,
  • Unterschreitung bestimmter gebäude­bezogener Grenzwerte für Lebenszykluskosten,
  • keine fossilen oder Biomasse-Heizsysteme.

Die Einhaltung dieser Anforderungen muss von einer Energieeffizienz-Expert:in bestätigt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen,
  • Unternehmen und kommunale Betriebe,
  • Wohnungsbaugenossenschaften und GbR,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • sowie gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen.

Konditionen

  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins ab 0,01 Prozent
  • Laufzeit bis zu 35 Jahre, bis zu zehn Jahre Zinsbindung
  • Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel

Am 23. September 2025 hat die Bundesregierung die Förderkonditionen für die Programme KFN und KNN verbessert. Die Zinssenkungen bringen die effektiven Jahreszinsen beim KFN um rund 0,7 Prozentpunkte und beim KNN sogar mehr als 1,4 Prozentpunkte unter die bisherigen Konditionen. Laut einer Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes ist dies ein wichtiger Impuls für den Neubau. Gleichzeitig betont der Verband, dass politische Kontinuität und klare Förderperspektiven für Bauherr:innen entscheidend sind:

Jede Wachstumsinitiative ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber die Senkungen müssen dauerhaft abgesichert werden. Nur so werden potenzielle Häuslebauer wieder Vertrauen fassen und investieren. Zudem müssen weitere Maßnahmen folgen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte EH55-Programm muss endlich starten und im Bundeshaushalt 2026 solide und attraktiv ausgestattet werden.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes

Förderkredite für selbst genutztes Wohneigentum

Neben den beiden zentralen Förderprogrammen für den gewerblichen und institutionellen Wohnungsbau – KFN (297) und KNN (296) – bietet die KfW auch zwei Förderkredite für Privatpersonen, die selbst genutzten Wohnraum schaffen möchten. Beide Programme gelten ausschließlich für selbst genutzte Immobilien und sind damit vor allem für private Bauherr:innen, nicht jedoch für Unternehmen oder investierende Personen, relevant.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) richtet sich an alle, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen und selbst bewohnen möchten. Es bietet einen Förderkredit bis zu 100.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins ab 3,54 Prozent.

Der Förderkredit Wohneigentum für Familien – Neubau (300) unterstützt Familien und Alleinerziehende, die ein besonders klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben wollen. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit ab 0,34 Prozent effektivem Jahreszins, mit einem Kredithöchstbetrag zwischen 170.000 und 270.000 Euro, abhängig von Einkommen und Kinderzahl.

Andere Förderungen für Neubauten in Deutschland

Neben den KfW-Programmen können Häuslebauer:innen auch auf andere Quellen für Förderungen von Neubauten zurückgreifen. Bei der Suche nach Fördermöglichkeiten ist es ratsam, auch regionale und spezielle Angebote zu prüfen und zur Finanzierung eine Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten zu nutzen. Hier ein Überblick über einige wichtige alternative Fördermöglichkeiten:

Länderspezifische Förderprogramme

Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Neubauten an. Diese sind oft ergänzend zu den bundesweiten KfW-Förderungen gedacht und können spezifische regionale Schwerpunkte setzen, beispielsweise eine besondere Förderung des ländlichen Raums. Häufig gibt es auch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für energieeffizientes Bauen. Beispielsweise können Bauherr:innen und Investor:innen in Brandenburg das Programm „Energieeffizienter Wohnungsbau“ nutzen. Es richtet sich an private investierende Personen, Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften und ergänzt die KfW-Förderung für Wohngebäude. Gefördert werden unter anderem der Neubau eines Energieeffizienzhauses oder die Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum auf Effizienzhausstandard.

Kommunale Förderprogramme

Städte und Gemeinden können zusätzliche Anreize für Neubauten setzen. Auch hier werden in der Regel lokale Bedürfnisse wie Innenstadtentwicklung oder Nachverdichtung fokussiert. Diese Förderungen können in Form von Zuschüssen, vergünstigten Grundstücken und Beratungsleistungen stattfinden. In Hamburg beispielsweise gibt es das durch die IFB Hamburg geförderte Programm „Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte“. Gefördert werden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen durch Zuschüsse und Darlehen, um die Schaffung dringend benötigten Wohnraums zu erleichtern.

Order mit "Fördermittel" Aufschrift, daneben Geld und Dokumente © Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Förderung für Familien: Wohneigentum für Kinder

Das frühere Baukindergeld, das Familien beim Bau oder Kauf von Eigenheimen unterstützt hat, war zuletzt 2022 beantragbar und ist inzwischen ausgelaufen. Welche alternativen Fördermöglichkeiten Familien mit Kindern seitdem nutzen können, erklären wir in unserem Artikel „Baukindergeld 2025: Alternative Förderungen für Familien mit Kindern“.

Seit 2023 können Familien mit Kindern und Alleinerziehende statt des Baukindergeldes das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (WEF, Nr. 300) nutzen.

Dieses Förderprogramm richtet sich an Familien, die klimafreundliche Neubauten nach dem Effizienzhausstandard 40 (EH40) errichten oder erstmals erwerben. Die KfW hat die Bedingungen im Vergleich zu früheren Programmen verbessert: So wurde der maximal anrechenbare Kreditbetrag auf 170.000 bis 270.000 Euro erhöht, abhängig von der Familiengröße und der Art des Neubaus, und die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Im Unterschied zum früheren Baukindergeld handelt es sich hierbei jedoch um ein zinsvergünstigtes Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die beim Aufbau von Eigenkapital für den Kauf, Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum hilft. Anders als KfW-Kredite richtet sich die Prämie nicht direkt an Bauvorhaben, sondern hilft beim Aufbau von Eigenkapital, das später für den Kauf, Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum genutzt werden kann.

Die Förderung erfolgt in der Regel über Bausparverträge: Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält vom Staat 10 Prozent der jährlich eingezahlten Sparbeiträge als Prämie gutgeschrieben. Maximal können dabei 70 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für verheiratete oder verpartnerte Personen pro Jahr gefördert werden.

Damit die Prämie ausgezahlt wird, muss das angesparte Guthaben „wohnwirtschaftlich verwendet“ werden – also zum Bau, Kauf oder zur energetischen Sanierung einer Immobilie. Anspruch auf die Förderung haben Personen ab 16 Jahren, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dabei gelten Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal bei 35.000 Euro, für Paare bei 70.000 Euro. Außerdem müssen mindestens 50 Euro jährlich in den Bausparvertrag eingezahlt werden, um die Prämie zu erhalten.

Arbeitgeberdarlehen

Neben staatlichen Förderprogrammen können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bau oder Kauf eines Eigenheims unterstützen. Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen genannt, sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und werden über einen Darlehensvertrag eingeräumt. Sie stehen unabhängig vom Arbeitsvertrag, also nicht als Gegenleistung für Arbeitsleistung. Für Bauherr:innen sind sie attraktiv, da zinsgünstige Konditionen oft deutlich günstiger sind als Bankkredite. Die Darlehenshöhe kann frei bestimmt werden, es gibt keine gesetzlichen Obergrenzen. In der Regel wird das Darlehen getrennt vom Gehalt ausgezahlt und in Raten zurückgezahlt; Tilgungsplan, Zinsen und Sonderregelungen bei Kündigung oder Zahlungsverzug sollten im Vertrag festgelegt werden. Rechtlich gelten vor allem die Vorschriften des BGB (§§ 488 ff.); bei Verbraucherdarlehen zusätzlich § 491 BGB (zum Beispiel Widerrufsrecht).

Förderprogramme für spezielle Bauweisen

Es gibt einige Bauarten, die spezifisch gefördert werden, in erster Linie, weil sie besonders umweltfreundlich sind.

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt, um ein einheitliches Verständnis von nachhaltigem Bauen zu fördern. Es kennzeichnet Gebäude, die bestimmte Anforderungen an ökologische, ökonomische und soziale Qualität erfüllen. Das Siegel wird in zwei Stufen vergeben – QNG-PLUS und QNG-PREMIUM – und kann für neu errichtete oder umfassend modernisierte Gebäude beantragt werden. Voraussetzung ist eine unabhängige Prüfung und Zertifizierung durch ein registriertes Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen.

Auch die Holzbauweise wird regional gezielt unterstützt. So fördert der Freistaat Bayern mit dem Programm „Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise“ den Einsatz von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen. Zuschüsse werden beispielsweise für den Neubau, die Erweiterung oder Aufstockung von Gebäuden in Holzbauweise gewährt – sowohl bei kommunalen Projekten als auch bei mehrgeschossigen Wohngebäuden. Ziel ist es, den im Holz gebundenen Kohlenstoff langfristig im Bauwesen zu speichern und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Darüber hinaus setzen einige Bundesländer auf die Förderung besonders energieeffizienter Baukonzepte wie den Passivhaus-Standard. In Nordrhein-Westfalen etwa werden Wohngebäude in diesem Standard gefördert – insbesondere, wenn sie Teil einer sogenannten Klimaschutzsiedlung NRW sind. Je nach Gebäudeart können dabei bis zu 4.700 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden.

Was ist für die nächsten Jahre zu erwarten?

Die Förderlandschaft in Deutschland ist im ständigen Wandel, damit sie den aktuellen Anforderungen an Klimaschutz im Bausektor entspricht. In den kommenden Jahren dürfte sich die Förderlandschaft für Neubauten schrittweise weiterentwickeln, wobei der Bund seine finanziellen Mittel moderat ausbaut. Laut dem Haushaltsentwurf 2026 soll das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kommendes Jahr über rund 7,6 Milliarden Euro verfügen – etwas mehr als im Jahr 2025. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem sozialen Wohnungsbau: Die staatlichen Investitionen steigen von vier Milliarden Euro im Jahr 2026 auf bis zu 5,5 Milliarden Euro ab 2028. Damit reagiert die Bundesregierung auf den anhaltenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum.

Außerdem hat der Bundestag im Haushalt 2025 erstmals wieder Mittel zur Teilreaktivierung des Effizienzhaus-Standards 55 bereitgestellt. Rund 59 Millionen Euro sind für bereits genehmigte Projekte vorgesehen. Mit dieser Maßnahme wird der frühere EH 55-Standard in begrenztem Umfang wieder aufgegriffen und soll vor allem Bauherren unterstützen, deren Projekte aufgrund des Förderstopps in den vergangenen Jahren verzögert wurden. Die Förderung zielt gezielt auf energieeffiziente Neubauten ab, die den Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen und erneuerbare Energien nutzen.

Für private Bauherr:innen und Projektentwickelnde bleiben die bestehenden KfW-Neubauförderungen zentrale Anlaufstellen. Programme wie der Klimafreundliche Neubau (KFN), der Klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) und die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) werden fortgeführt und künftig über das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert. Dieses neue Finanzierungsmodell soll langfristig für mehr Stabilität und Planungssicherheit sorgen.

Zudem ist vorgesehen, die Förderprogramme klarer zu strukturieren: Neubau- und Sanierungsförderungen sollen künftig getrennt, aber unter einem gemeinsamen Dach gebündelt werden. Für Bauherr:innen bedeutet das voraussichtlich eine einfachere Orientierung bei der Antragstellung und eine gezieltere Ausrichtung der Programme auf energieeffizientes und klimafreundliches Bauen.

Insgesamt ist also zu erwarten, dass die KfW-Neubauförderungen in den kommenden Jahren nicht nur fortbestehen, sondern im Rahmen der neuen Haushaltsstruktur stärker auf Klimaschutz und soziale Aspekte ausgerichtet werden.

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Sina Hasselberg

Sina Hasselberg ist Online-Redakteurin und schreibt über alles, was die Baubranche bewegt: von Marktanalysen über Bautechniken bis hin zu rechtlichen Grundlagen und Vergabeverfahren. Als Soziologin betrachtet sie die Baubranche nicht nur aus einer wirtschaftlichen, sondern auch aus einer gesellschaftlichen Perspektive. Besonders interessiert sie sich dafür, wie neue Innovationen und die Digitalisierung die Arbeitsweisen in der Branche verändern. Ihr Fokus liegt auf praxisnahen Inhalten, die Fachsprache zugänglich machen und sowohl erfahrene Branchenprofis als auch Neueinsteiger:innen abholen.