Bauunterhaltungsarbeiten, die wiederkehrender Natur sind, werden von öffentlichen Auftraggebern meist als Zeitvertragsarbeiten vergeben. In den vergaberechtlichen Vorschriften der VOB/A ist für diese Arbeiten ein Bieterwettbewerb vorgesehen.
Wiederkehrende Bauvorhaben werden von öffentlichen Auftraggebern meist als Zeitvertragsarbeiten vergeben. Dazu gehören zum Beispiel Bauunterhaltungsarbeiten oder gärtnerische und landschaftliche Pflegeleistungen. In den vergaberechtlichen Vorschriften der VOB/A ist für diese Arbeiten ein Bieterwettbewerb vorgesehen.
Die Zeitdauer wird vorher auf Grundlage des Umfangs der auszuführenden Leistungen eingeschätzt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das „Standardleistungsbuch für Zeitvertragsarbeiten“ (STLB-BauZ). In dem 2019 neustrukturierten Vergabe- und Vertragshandbuch für Baumaßnahmen des Bundes (VHB-Bund) wird statt „Zeitvertragsarbeiten“ der Begriff „Bauleistungen“ genutzt.
Das Regelverfahren ist das Angebotsverfahren, also dass die Bieter zuerst ihren Preis nennen und so ein Angebot machen. Das Ab- und Aufgebotsverfahren, in dem der Auftraggeber einen Einstiegspreis zu unter- oder überbieten vorgibt, ist nur bei regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten von möglichst begrenztem Umfang zulässig. Anzusetzen sind bei diesem Verfahren lediglich geschätzte Materialkosten und ein Zuschlag.
Die Beschreibung der Leistung in einem Leistungsverzeichnis ist zentraler Bestandteil eines Angebots. Die geltenden Bedingungen (Leistungsinhalte, Preise, Mengen) für einen Einzelauftrag werden in einer Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeit festgelegt. Diese besteht dann aus mehreren Textteilen, die aus des STLB-BauZ übernommen werden können. Es liefert standardisierte Textabschnitte aus 28 verschiedenen Leistungsbereichen.
Aus dem Aufbau und dem Verfahren mit den Rahmenvereinbarungen ergeben sich sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter einige weitere Vorteile: