Tariftreue- und Vergabegesetze sind gesetzliche Vorschriften für öffentliche Auftraggeber:innen, um bei der Auftragsvergabe neben auftragsspezifischen auch sogenannte vergabefremde Kriterien zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere Tariftreue, Mindestlohn sowie ökologische oder soziale Kriterien. Die einzelnen Bundesländer sind zum Erlass von Tariftreue- und Vergabegesetzen ermächtigt. Seit 1. Januar 2015 gibt es in allen Bundesländern Tariftreue- und Vergabegesetze (Bezeichnung TVgG-Länderkürzel, z. B. TVgG-NRW), mit Ausnahme von Bayern.
Tariftreueregelungen haben den gesetzgeberischen Zweck, sozial- und wirtschaftspolitische Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umzusetzen. Die Vorteile eines Tarifvertrags sollen durch eine Tariftreueregelung auch nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer:innen zukommen. Weiterhin sollen Verzerrungen im Wettbewerb um Aufträge durch unterschiedliche Voraussetzungen bei Bewerber:innen mit und ohne Tarifbindung vermieden werden.
Im Kern etablieren die Gesetze Bestimmungen für Mindeststandards bezüglich Lohn und Arbeitsbedingungen, um beim Wettbewerb um öffentliche Aufträge den Druck auf diese Bereiche zu begrenzen. In den aktuellen Gesetzesfassungen finden sich hierzu im Wesentlichen drei Ansätze:
Weitere soziale Kriterien finden sich in vielen Tariftreue- und Vergabegesetzen. Meistens handelt es sich dabei um folgende Ansätze:
Bei der Vergabe soll Wert darauf gelegt werden, dass der oder die Auftragnehmer:in ausbildet, Beschäftigte mit Behinderungen angemessen berücksichtigt oder eine betriebliche Frauenförderung etabliert hat.
Der oder die Auftragnehmer:in muss Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten, wie z. B. das Verbot von Kinder- und Gefangenenarbeit.
Zunehmend spielen auch ökologische Kriterien bei der öffentlichen Vergabe eine Rolle. Dabei geht es vorrangig um den Erwerb umweltfreundlicher Produkte und den Einsatz umweltschonender Materialien und Verfahren bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge.
Erklärung zu Tariftreue- und Vergabegesetz: Mit den Tariftreue- und Vergabegesetzen sollen die Zuschlagskriterien über den reinen Preis hinaus auf eine gesamtwirtschaftliche Grundlage gestellt werden. Es soll beim wirtschaftlichsten Angebot, das bei einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erhalten soll, nicht allein um das preiswerteste gehen. Mit der gesamtwirtschaftlichen Perspektive sollen auch soziale und ökologische Folgekosten einbezogen werden.