Seit der Vergaberechtsreform 2016 haben öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, eine geplante beabsichtigte Ausschreibung vorab durch eine Ex-Ante Ausschreibung anzukündigen. Sowohl Bieter als auch Auftraggeber können von dieser Regelung profitieren.
Erklärung: Eine geplante beabsichtigte Ausschreibung bzw. Ex-Ante Ausschreibung oder Ex-Ante Veröffentlichung ist eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, über die sich interessierte Unternehmen schon vor der Ausschreibung informieren können. Ex-Ante Ausschreibungen sind ab einem vorhersehbaren Auftragswert über 25.000 Euro netto anzuwenden. Die weiteren Bedingungen sind in § 135 Abs. 3 GWB geregelt.
Die Ex-Ante Ausschreibung gibt Bietern die Chance, sich schon vorab über die Vergabebedingungen zu informieren, Verstöße gegen das Vergaberecht frühzeitig zu erkennen und diese geltend zu machen. Für Auftraggeber liegt der Vorteil darin, schon lange vor der Erteilung des Zuschlags Rechts- und Planungssicherheit zu erhalten. Auftraggeber haben dadurch ein deutlich geringeres Risiko, später einen unwirksamen Vertrag rückabwickeln zu müssen.
Auftraggeber müssen die Ex-Ante Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgeben und darin ihre Absicht zum Vertragsabschluss bekunden.