Dynamisches Beschaffungssystem

Bei Erreichen der Schwellenwerte bei EU-weiten Ausschreibungen und Vergaben kann ein öffentlicher Auftraggeber zur Beschaffung marktüblicher Leistungen ein dynamisches Beschaffungssystem nutzen. Ein solches System ist für öffentliche Auftraggeber ein befristetes, elektronisches Verfahren zur Anschaffung marktüblicher Leistungen. Die allgemein auf dem Markt verfügbaren Eigenschaften von Leistungen genügen in diesen Fällen den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers. Die Definition ist in der Vergabeverordnung (VgV) festgelegt.

Dynamisches Beschaffungssystem: Definition

Ein dynamisches Beschaffungssystem ist eine Art elektronischer Warenkatalog für öffentliche Auftraggeber. Dieser sucht sich daraus einen Kreis von Bietern für bestimmte Waren aus, um dann diesbezüglich Aufträge zu vergeben. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Vergabeart, sondern zielt darauf ab, mit einem variablen Bieterkreis Rahmenbeschaffungen elektronisch abzuwickeln.

Verfahren bei dynamischen Beschaffungssystemen

Der Auftraggeber hat in der Vergabebekanntmachung anzugeben, ob und in welchem Zeitraum ein solches System von Unternehmen genutzt werden kann. Die Leistungen können nach Kategorien inklusive der jeweiligen Eignungskriterien gegliedert werden. Zunächst ist eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern aufgefordert, öffentlich eine unverbindliche Erklärung zur Leistungserbringung abzugeben. Nach Prüfung sind alle geeigneten Unternehmer, die eine zulässige Erklärung abgegeben haben, zur Teilnahme am System zugelassen. Nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem der Teilnehmer wird die Leistung von ihm bezogen.

Fristen

Eine Mindestfrist von 30 Tagen ist für den Eingang der Teilnahmeanträge ab Auftragsbekanntmachung vorgesehen. Die Bewertung eines Antrags durch den Auftraggeber hat innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dessen Eingang zu erfolgen. Für den Eingang der finalen Angebote besteht eine Frist von mindestens zehn Tagen.

Zugang

Ein dynamisches Beschaffungssystem hat im festgelegten Zeitraum allen Bietern offenzustehen, die die Eignungskriterien des Vergabeverfahrens erfüllen. Es darf keine Beschränkung der Teilnehmerzahl am Beschaffungssystem geben. Ferner ist der Zugang für alle Unternehmen kostenlos vorzusehen.

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