Bieter müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um bei einem Angebot berücksichtigt werden zu können. Mittels der Bietererklärung bestätigen sie, dass sie diese Bedingungen erfüllen. Bei Nichterfüllung der Bedingungen müssen sie zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn sie ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt haben. Weitere Gründe für einen Bieterausschluss lesen Sie im Glossar.
Die Bietererklärung beschreibt sämtliche vom Auftraggeber grundsätzlich geforderten Festlegungen, die Voraussetzung dafür sind, dass das Angebot berücksichtigt werden kann. Angaben zu den angebotenen Leistungen sind nicht Gegenstand der Bietererklärung. Sie befasst sich ausschließlich mit den Kriterien, die zum Angebotsausschluss führen können. Eine Bietererklärung ist vor allem bei öffentlichen Vergaben erforderlich.
Die Vorgaben für Bietererklärungen und was sie zu enthalten haben, legen die Länder selbst in ihren Ausschreibungs- und Vergabegesetzen fest.
Mit einer Bietererklärung können verschiedene Eignungen und Nachweise abgegeben werden. Beispiele hierfür sind:
Die Bietererklärung ist den Ausschreibungsunterlagen als Formblatt beigelegt. Sie muss vom Bieter unterschrieben und zusammen mit dem Angebot abgegeben werden. Mit der Unterschrift bestätigt der Bieter, dass keiner der genannten Ausschlussgründe auf ihn zutrifft.