Bietererklärung

Bieter müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um bei einem Angebot berücksichtigt werden zu können. Mittels der Bietererklärung bestätigen sie, dass sie diese Bedingungen erfüllen. Bei Nichterfüllung der Bedingungen müssen sie zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn sie ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt haben. Weitere Gründe für einen Bieterausschluss lesen Sie im Glossar.

Bietererklärung: Definition

Die Bietererklärung beschreibt sämtliche vom Auftraggeber grundsätzlich geforderten Festlegungen, die Voraussetzung dafür sind, dass das Angebot berücksichtigt werden kann. Angaben zu den angebotenen Leistungen sind nicht Gegenstand der Bietererklärung. Sie befasst sich ausschließlich mit den Kriterien, die zum Angebotsausschluss führen können. Eine Bietererklärung ist vor allem bei öffentlichen Vergaben erforderlich.

Die Vorgaben für Bietererklärungen und was sie zu enthalten haben, legen die Länder selbst in ihren Ausschreibungs- und Vergabegesetzen fest.

Beispiele für Erklärungen des Bieters

Mit einer Bietererklärung können verschiedene Eignungen und Nachweise abgegeben werden. Beispiele hierfür sind:

  • Der Bieter bestätigt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber öffentlichen Ämtern, Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft etc. nachkommt und sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
  • Der Bieter versichert, dass er keine Preisabsprachen vorgenommen hat und auch nicht anderweitig wettbewerbswidrig gehandelt hat.
  • Der Bieter schließt allgemeine Umstände aus, die seine Zuverlässigkeit infrage stellen.
  • Der Bieter versichert, dass er seine Arbeitnehmer angemessen und gleichwertig für die Arbeit entlohnt.
  • Der Bieter akzeptiert alle genannten Verpflichtungen und hat verstanden, dass er bei Verstoß gegen diese Richtlinien von der Bewerbung um den Auftrag ausgeschlossen werden kann.

Bietererklärung als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Die Bietererklärung ist den Ausschreibungsunterlagen als Formblatt beigelegt. Sie muss vom Bieter unterschrieben und zusammen mit dem Angebot abgegeben werden. Mit der Unterschrift bestätigt der Bieter, dass keiner der genannten Ausschlussgründe auf ihn zutrifft.

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