Bewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen können Teil der Vergabeunterlagen sein. Anders als das Anschreiben sind sie aber nicht verpflichtend.
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Inhaltsverzeichnis
Was sind Bewerbungsbedingungen?
Vergabestellen können im Rahmen einer Ausschreibung fordern, dass neben den Inhalten aus den obligatorischen Anschreiben auch Bewerbungsbedingungen beachtet werden. Bewerbungsbedingungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A werden gerne von Vergabestellen beigefügt, wenn sie häufiger Ausschreibungen durchführen und dafür immer die gleichen Standardvorgaben fordern. Diese werden nicht im Anschreiben genannt, sondern gebündelt in den Bewerbungsbedingungen zusammengefasst und dem Anschreiben hinzugefügt. In die Bewerbungsbedingungen können sämtliche Vorgaben hinzugefügt werden, die das Verfahren betreffen. Das können Fristen sein, aber auch Formerfordernisse oder das Einreichen von Mustern.
Bieterinnen und Bieter müssen die Bewerbungsbedingungen genauso beachten wie das Anschreiben.