Vorbefasste Unternehmen können bei Auschreibungsverfahren beispielsweise als Berater beteiligt sein. Hierbei können Probleme entstehen.
Unternehmen, die den öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld einer Aussschreibung eines Vergabeverfahrens an der Planung oder Abfassung der Leistungsbeschreibung mitwirken, werden vorbefasste Unternehmen (oder auch Projektanten) genannt. Sie erbringen eine Vorleistung für die Auftragsstelle.
Erklärung zu Vorbefasste Unternehmen: Insbesondere bei komplexen Ausschreibungen ist die Mitarbeit beratender Unternehmen der Regelfall. Wenn vorbefasste Unternehmen selbst an einer Bewerbung für die Ausschreibung interessiert sind oder als Berater eines späteren Bewerbers auftreten, tritt die sog. Projektantenproblematik ein.
Wird der Wettbewerb durch Teilnahme von Projektanten verzerrt, sodass der Wissens- oder Zeitvorsprung vor den Mitbewerbern nicht ausgeglichen werden kann, dürfen Projektanten als Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber hat auf Chancengleichheit aller Bewerber zu achten. Im Falle exklusiver Kenntnisse des vorbefassten Unternehmens, die es bei der Verfahrensvorbereitung gewinnen konnte, muss der Auftraggeber die anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen auf denselben Kenntnisstand setzen. Dazu gehört auch das Setzen angemessener Angebotsfristen, sodass jeder Bewerber alle Informationen in seinem Angebot berücksichtigen kann.
Die Definition sowie Erläuterungen zum Umgang mit der Projektantenproblematik sind in der VOF, VOL/A, VOB/A und der VSVgV gegeben.