Verdingungsordnung ist ein überholter Ausdruck, der früher für die heutige Bezeichnung Vergabeordnung stand. Entsprechend stand früher Verdingungsordnung für Bauleistungen für die heutige Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistungen für die heutige Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
Diese Vergabeordnungen konkretisieren die Anforderungen an das Vergabeverfahren im Vergaberecht, d. h. bei Ausschreibungen von Aufträgen der öffentlichen Hand. Diese Ordnungen ergeben sich aus der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Unterhalb der Schwellenwerte gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bzw. die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Dabei wird die VOL/A im Unterschwellenbereich Ende der 2010er Jahre nach und nach durch die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.
Für den Oberschwellenbereich ist die VOL/A in der Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen. Für Bauleistungen oberhalb der Schwellenwerte gilt weiter die VOB/A.
Erklärung zu Verdingsungsordnung: Die alte Verdingungsordnung Definition hat für Vergabeverfahren heute keine Bedeutung mehr.