Klimafreundlich
Klimafreundlich bedeutet, dass die Herstellung eines Produktes geringere Auswirkungen auf das Klima hat als die sonst gebräuchliche Variante. Der Begriff "umweltfreundlich" wird oft synonym verwendet.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet klimafreundlich?
Der Begriff “klimafreundlich” ist nicht geschützt. Er bezieht sich in der Regel auf ein Produkt und bedeutet, dass dieses klimaschonend hergestellt wurde. Hierbei gibt es keine Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Von einer klimafreundlichen Herstellungsart spricht man beispielsweise, wenn eine oder mehrere der folgenden Aspekte erfüllt wurden:
- geringerer Ressourcenverbrauch als bei einem vergleichbaren Produkt
- es wurden weniger Emissionen freigesetzt
- es kamen erneuerbare Energien zum Einsatz
- es wurden recycelte Materialien verwendet
Der Begriff klimafreundlich geht nicht so weit wie klimaneutral oder klimapositiv. Klimafreundliche Herstellung heißt zwar, dass die Umwelt in geringerem Maß als bei der Herstellung eines vergleichbaren Produkts geschädigt wird, aber es hat trotzdem noch negative Auswirkungen auf diese. So werden etwa weniger Emissionen freigesetzt, aber vollständig vermieden oder ausgeglichen werden diese nicht. Klimaneutralität hingegen setzt voraus, dass ein Gleichgewicht besteht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre. Dies kann auch durch Emissionshandel gewährleistet werden. Klimapositivität geht noch weiter als Klimaneutralität. Ein Produkt ist immer dann klimapositiv, wenn es der Atmosphäre mehr klimaschädlichen Kohlenstoff entzieht, als bei der Herstellung emittiert wird.
Ein weiterer Begriff, der im Zusammenhang mit Klimafreundlichkeit häufig genannt wird, ist Nachhaltigkeit – doch klimafreundlich ist nicht dasselbe wie nachhaltig. Vielmehr ist es so, dass Klimafreundlichkeit ein Aspekt von Nachhaltigkeit ist. Letztere umfasst neben Umweltthemen auch soziale Belange wie den Schutz von Arbeitnehmer:innen.
Klimafreundlichkeit im Vergabeverfahren
Die öffentliche Hand setzt zunehmend auf klimafreundliche Beschaffung – unter anderem, um eine Vorbildfunktion einzunehmen. Außerdem ist das Beschaffungsvolumen des Bundeshaushaltes mit bis zu 100 Milliarden Euro sehr groß, so dass Einsparungen einen entsprechenden Effekt haben.
Vergabestellen können bei öffentlichen Ausschreibungen gezielt klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen ausschreiben. Klimafreundliche Vergaben sind in manchen Fällen sogar verpflichtend. Die Details dazu regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima). Ein Schwerpunkt der Vorschrift sind Energieeffizienz sowie die Bilanzierung und die monetäre Bewertung von Treibhausgasemissionen. Letztere werden über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg betrachtet. Neben Vorgaben zur klimafreundlichen Beschaffung enthält die AVV Klima auch eine Negativliste mit Produkten, die nicht mehr beschafft werden dürfen. Dazu zählen Heizpilze, Getränke in Einwegverpackungen oder Einweggeschirr bei Veranstaltungen.
Die klimafreundliche Beschaffung beginnt schon vor der eigentlichen Ausschreibung. So müssen sich Vergabestellen vorab im Rahmen der Bedarfsermittlung Gedanken zur Energieeffizienz machen. Der Umweltgedanke zieht sich dann im besten Fall durch das ganze Vergabeverfahren:
- Die Leistungsbeschreibung kann Umweltanforderungen enthalten. Dazu zählen beispielsweise technische Spezifikationen.
- Bei der Eignungsprüfung können Vergabestellen fordern, dass Unternehmen bestimmte Umweltnormen erfüllen.
- Als Zuschlagskriterien können Umweltaspekte festgelegt werden.
- Auch die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags dürfen Umweltaspekte beinhalten.