Im Nichtoffenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren kann die öffentliche Auftragstelle auf eine Bekanntmachung des Auftrags verzichten, sofern die Vorinformation bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Vorinformation muss
Der öffentliche Auftraggeber fordert in diesem Fall alle Unternehmen, die nach Veröffentlichung einer derartigen Vorinformation eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Interessensbestätigung für eine weitere Teilnahme auf. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
Für den Eingang der Interessensbestätigung besteht eine 30-tägige Frist, die am Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Bestätigung des Interesses beginnt.
Erklärung zu Interessensbestätigung: Diese Regelung gilt nicht für oberste Bundesbehörden. Die Interessensbestätigung-Definition findet sich mit Erläuterung in der VgV.