Hauptausschuss Allgemeines (HAA)
Der Hauptausschuss Allgemeines ist ein Ausschuss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen.
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Hauptausschuss Allgemeines: Definition
Erklärung zu Hauptausschuss Allgemeines (HAA): Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) ist einer von insgesamt vier Hauptausschüssen des DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen). Der Ausschuss ist insbesondere für die Teile A und B der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) verantwortlich, welche die Vergabe und Verträge regelt. Zu den Aufgaben des HAA gehört es, die VOB zu überprüfen, bevor neue Richtlinien umgesetzt werden. Die zu überprüfenden Maßnahmen betreffen beispielsweise die Erhöhung der Schwellenwerte oder die Verschlankung und Vereinfachung der VOB.
Aufgaben der Hauptausschüsse des DVA
Die Ausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen haben folgende Aufgaben:
- Hauptausschuss Allgemeines (HAA): Überprüfung der Teile A und B der VOB,
- Hauptausschuss Hochbau (HAH): befasst sich mit Fragen zu Teil C der VOB, die den Hochbau betreffen,
- Hauptausschuss Tiefbau (HAT): befasst sich mit Fragen zu Teil C der VOB, die den Tiefbau betreffen,
- Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB): befasst sich mit der Rationalisierung der elektronischen Datenverarbeitung im Bauweisen.