Das Government Procurement Agreement (GPA) (Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, "Beschaffungsübereinkommen") ist ein internationales Abkommen zwischen einem Teil der Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation WTO.
Das GPA regelt den Zugang zu öffentlichen Vergabeaufträgen. Mit dem Abkommen sollen die Beschaffungsmärkte liberalisiert werden. Ziel ist ein fairer Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen. Es soll damit ein diskriminierungsfreier und transparenter Wettbewerb auf internationaler Ebene um öffentliche Vergabeaufträge geschaffen werden. Bewerber:innen aus allen GPA-Staaten dürfen an Ausschreibungsverfahren teilnehmen.
Erklärung zum GPA-Beschaffungsübereinkommen: Die Vergaberichtlinien der GPA-Mitgliedsstaaten müssen den Vorgaben entsprechen, die das Übereinkommen als völkerrechtliche Grundlagen definiert. Die EU hat diesen plurilateralen Vertrag mit einigen anderen Mitgliedsstaaten der WTO geschlossen. Deutschland ist daher als EU-Mitgliedstaat zur Umsetzung des Abkommens verpflichtet. Der Kreis der GPA-Mitgliedsstaaten erweitert sich mittels Beitragsverhandlungen kontinuierlich, mit den EU-Staaten sind es 48 Mitgliedsstaaten im Jahr 2019.
Die Schwellenwerte des EU-Vergaberechts orientieren sich an den Schwellenwerten, die im GPA-Beschaffungsübereinkommen festgelegt sind.
Weitere Erläuterungen finden sich auf den GPA-Webseiten der WTO: https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/gp_gpa_e.htm