Der Generalplaner erbringt sämtliche Planungsarbeiten und ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn. Er trägt die volle rechtliche Verantwortung für alle Planungsleistungen.
Generalplaner stehen dem Bauherrn als einziger Vertragspartner gegenüber. Das bedeutet, dass sie die kompletten Planungsleistungen von Architekturplanung bis hin zur Fachplanung übernehmen. Zudem obliegt ihnen die rechtliche Verantwortung für sämtliche Planungsarbeiten.
Der Generalplaner oder -unternehmer führt einen Auftrag federführend und alleinverantwortlich aus. Er kann jedoch weitere Subunternehmen einschalten. Die Rechtsbeziehungen bestehen zwischen dem Auftraggeber und dem Generalplaner sowie zwischen dem Generalplaner und den Subunternehmern.
Der Auftraggeber hat den Vorteil, dass er nur einen Verhandlungspartner hat. Der Generalplaner hat den Vorteil, dass er die Eigenleistungen und die Auswahl der Subunternehmer frei bestimmen kann. Diese Aufteilung hat aufgrund zusätzlicher Vergütungen für Koordinierungsaufgaben ein höheres Preisniveau zur Folge. Auf der anderen Seite kann der Auftraggeber an Koordinierungskosten einsparen und seine Risiken auf den Generalunternehmer übertragen.
Vorteile | Nachteile | |
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Auftraggeber |
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Generalplaner |
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