Das Controllingsystem Bundesfernstraßenbau ist ein IT-basiertes Kontrollsystem, das zur Modernisierung des Kostenmanagements des Bundes eingeführt wurde.
Für den Bereich des Straßenbaus müssen die einzelnen Bundesländer Daten an das Controllingsystem Bundesfernstraßenbau liefern. Dieses System wurde 2014 durch den Bund eingeführt und dient der Vorbeugung und Verhinderung von Korruption im Straßenbau. Da nach Meinung eines Bundesbeauftragten ein fundiertes Kostenmanagement einschließlich einer wirksamen Kostenkontrolle hinsichtlich der personellen Ausstattung des zuständigen Bundesverkehrsministeriums nur mit Hilfe eines IT-basierten Verfahrens möglich ist, wurde das Controllingsystem Bundesfernstraßenbau um die Bereiche Kostenermittlung und Kostenkontrolle erweitert. Das Bundesverkehrsministerium will durch die Einführung des CSBF die Kostentransparenz verbessern, die Nachvollziehbarkeit der Kostenentwicklung erleichtern und Korrekturmöglichkeiten in der Kostenentwicklung ausbessern. Darüber hinaus dient das System zur Fachaufsicht im Bereich der Ausschreibung, der Auftragsvergabe und der Bauabwicklung.
Die Daten aus den von den Auftragsverwaltungen verwendeten IT-gestützten Kostenmanagementsystemen sollen dem Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellt und in das Controllingsystem Bundesfernstraßenbau integriert werden. Die Daten, die für den Export der CSBF-Datendatei benötigt werden, werden in vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellten CSBF Controllingblättern erfasst. Die auf der entsprechenden Plattform vorhanden CSBF Controllingblätter werden voll automatisch durch Auswahl des entsprechenden Formularsatzes der jeweiligen Vergabe zugeordnet. Der Prozess der Datenübertragung in die entsprechenden CSBF Controllingblätter erfolgt frühestens nach der Zuschlagserteilung zu einer Auftragsvergabe.
Die Fachaufsicht des Bundesverkehrsministeriums endet gemäß Art. 85 Absatz 4 Grundgesetz nicht mit der Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit, sondern erstreckt sich ebenfalls auf die Zweckmäßigkeit der Ausführung von in Auftrag gegebenen Maßnahmen. Die zeitnahe Benachrichtigung über den Ist-Zustand der Maßnahmen ist dabei unverzichtbare Basis für weitere Maßnahmen. Das Fehlen wichtiger Informationen kann zu Mängeln in der Aufgabenerfüllung und somit zum Ausbleiben erforderlicher fachaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen führen. Daraus folgt, dass unwirtschaftliche Verfahrensweisen nicht abgestellt werden können. Aus diesem Grund muss sichergestellt sein, dass das zuständige Bundesverkehrsministerium jederzeit Zugriff auf sämtliche relevanten Informationen hat. Steuerungsrelevante Informationen sind in diesem Zusammenhang insbesondere solche, die Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen. Aufgrund des föderalen Systems der Auftragsverwaltung findet das Kostenmanagement bei Straßenbauprojekten auf Bundesebene auf zwei Ebenen statt. Auf der einen Seite ist es Aufgabe der im Auftrag des Bundes tätigen Verwaltungen der Bundesländer (Auftragsverwaltungen), die geschätzten und realen Kosten von Straßenbauprojekten zu ermitteln, diese zu kontrollieren und zu steuern. Auf der anderen Seite hat das Bundesverkehrsministerium die Kosten der jeweiligen Projekte zu kontrollieren und die benötigten Gelder bereitzustellen. Damit ist ein funktionierendes Kostenmanagement wesentlicher Bestandteil der zuständigen Fachaufsicht.