Bei beabsichtigten geplanten Ausschreibungen können sich Unternehmen schon im Vorfeld der Ausschreibung über die Ausschreibung informieren. Diese Art der Ausschreibung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Erklärung: Eine beabsichtigte geplante Ausschreibung, bzw. Ex-Ante Ausschreibung oder auch Ex-Ante Veröffentlichung, ist eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, über die sich Unternehmen vorab informieren können. Auf Internetportalen oder im Beschafferprofil informieren Unternehmen fortlaufend über ihre beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen, bei denen der Auftragswert voraussichtlich über 25.000 Euro liegt. Der juristische Fachbegriff ex ante (lat. "aus vorher") bedeutet eine Bewertung aus früherer Sicht.
Die Bekanntmachung nach § 19 Abs. 5 VOB/A soll Korruption und Manipulation verhindern. Bei beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen über 25.000 Euro netto muss die beabsichtigte geplante Ausschreibung angewendet werden. In einigen Bundesländern gilt die Verpflichtung zur Ex-Ante Ausschreibung auch bei VOL/A. Interessierten Unternehmen bietet die beabsichtigte geplante Ausschreibung den Vorteil, dass sie sich schon vorab mit den jeweiligen Vergabebedingungen vertraut machen und sich professionell auf die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren vorbereiten können.