Die Bedeutung des Wortes Angebotsabgabetermin ist juristisch festgelegt.
Per Definition ist der Angebotsabgabetermin der Termin, der eingehalten werden muss, damit ein rechtsverbindliches Angebot zustande kommen kann. Das festgelegte Datum des Termins zur Angebotsabgabe wird in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
Der späteste Termin zur Abgabe eines Angebots wird vom Auftraggeber festgesetzt. Bis zu dem verbindlichen Datum, an dem ein Angebot spätestens abgegeben werden muss, ist eine angemessene Frist einzuräumen. Diese Frist ist abhängig von der Zeit, die für die Ausarbeitung des Angebots nötig ist. Sie hängt also hauptsächlich von der Komplexität des Auftrags ab. Der Termin der Angebotsabgabe muss gemäß Definition in der Regel eine Angebotsfrist von wenigstens 30 Tagen bei nicht offenen Verfahren bzw. 35 Tagen bei offenen Verfahren gewährleisten.