Unterhalb der EU-Schwellenwerte muss grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Wäre der Aufwand einer Ausschreibung allerdings unverhältnismäßig zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung, dürfen Vergabestellen auf die freihändige Vergabe oder die Beschränkte Ausschreibung bei der Vergabe von Bauleistungen zurückgreifen. Bis wann von einem Missverhältnis gesprochen wird, regeln die Wertgrenzen.
In vielen Bundesländern und auf Bundesebene existieren festgeschriebene Wertgrenzen, bis zu deren Höhe ohne Einzelfallprüfung auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf. Je nach anzuwendendem Vergaberegime – also VOB/A oder UVgO – gibt es unterschiedliche Wertgrenzen. In den Bundesländern, in denen die UVgO noch nicht eingeführt wurde, gilt noch die VOL/A.
Je nachdem, ob die Vergabe auf Bundesebene erfolgt oder auf ein Bundesland beschränkt ist, gelten andere Wertgrenzen. Die nachfolgend genannten Wertgrenzen beziehen sich auf den Stand vom 01.01.2021.
VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO | |
---|---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Direktauftrag | Verhandlungsvergabe mit / ohne Teilnahmewettbewerb | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb |
Freihändige Vergabe: 100.000 Euro Direktvergabe: 3.000 Euro | Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Staßenausstattung: 50.000 Euro Übrige Gewerke: 100.000 Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro Wohnungsbau: 1.000.000 Euro | 1.000 Euro | Jedes Bundesministerium setzt eine eigene Wertgrenze fest. | keine Angaben |
VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO | |
---|---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Direktauftrag | Verhandlungsvergabe mit oder ohne | Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb |
Behörden und Betriebe des Landes: 10.000 Euro Kommunen: 20.000 Euro | Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 Euro Übrige Gewerke: 100.000 Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro | Behörden und Betriebe des Landes: 5.000 Euro Kommunen: 10.000 Euro | Behörden und Betriebe des Landes: 50.000 Euro Kommunen / Freihändige Vergabe : 20.000 Euro | Behörden und Betriebe des Landes: 100.000 Euro Kommunen: 50.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|---|---|
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
10.000 Euro | 100.000 Euro | 1.000.000 Euro | 5.000 Euro | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
VOB/B | VOB/B | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen |
Hochbauleistungen: 20.000 Euro Übrige Gewerke: 50.000 Euro | Hochbauleistungen: 200.000 Euro Übrige Gewerke: 500.000 Euro | 10.000 Euro | 100.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen |
Beschaffungsstellen des Landes: 100.000 Euro Kommunale Beschaffungsstellen: 100.000 Euro | Beschaffungsstellen des Landes: 1.000.000 Euro Kommunale Beschaffungsstellen: 1.000.000 Euro | Beschaffungsstellen des Landes: 100.000 Euro Kommunale Beschaffungsstellen: 100.000 Euro | Beschaffungsstellen des Landes: 100.000 Euro Kommunale Beschaffungsstellen: 100.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|---|---|
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Direktauftrag | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung |
5.000 Euro | 100.000 Euro Bis 50.000 Euro keine Anwendung der VOB/A | 1.000.000 Euro | 3.000 Euro | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung |
100.000 Euro | 1.000.000 Euro | 50.000 Euro | 100.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen |
100.000 Euro | 250.000 Euro bei Wohnzwecken: 1.000.000 Euro | 50.000 Euro ohne Teihnahmewettbewerb 100.000 Euro mit Teilnahmewettbewerb | 100.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb |
VOB/A | VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|---|---|
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Direktauftrag | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung |
5.000 Euro | 200.000 Euro | 1.000.000 Euro | 5.000 Euro | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | VOL/A | VOL/A |
---|---|---|---|
Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
25.000 Euro | Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 Euro Übrige Gewerke: 100.000 Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro | 25.000 Euro | 50.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | UVgO | UVgO |
---|---|---|---|
Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen |
Kommunen: 100.000 Euro Auftraggeber, die zur Beachtung der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind: 25.000 Euro | Kommunen: 1000.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro Alle übrigen Gewerke: 100.000 Euro Bei der Vorschaltung eines Teilnahmewettbewerbs verdoppelt sich die Wertgrenze | Kommunen: 100.000 Euro Auftraggeber, die zur Beachtung der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind: 25.000 Euro | Kommunen: 100.000 Euro Auftraggeber, die zur Beachtung der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind: 50.000 Euro |
VOB/B | VOB/B | VOL/A | VOL/A | Liefer-, Dienst- und Bauleistungen |
---|---|---|---|---|
Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Direktauftrag |
Landesbehörden: 40.000 Euro Landesbehörden und kommunale Auftraggeber: | Landesbehörden: 200.000 Euro Landesbehörden und kommunale Auftraggeber: 100.000 Euro | Landesbehörden: 40.000 Euro Landesbehörden und kommunale Auftraggeber: 1.000.000 Euro | Landesbehörden: 80.000 Euro Landesbehörden und kommunale Auftraggeber: 100.000 Euro | Landesbehörden: 3.000 Euro Landesbehörden und kommunale Auftraggeber: 3.000 Euro |
VOB/B | VOB/B | VOL/A | VOL/A |
---|---|---|---|
Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Landesdienststellen: 100.000 Euro Gemeinden und Gemeindeverbände: 150.000 Euro | Landesdienststellen: Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 500.000 Euro Übrige Gewerke: 100.000 Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro Gemeinden und Gemeindeverbände: 1.000.000 Euro | Landesdienststellen: 10.000 Euro Für IuK: 15.00 Gemeinden und Gemeindeverbände: 25.000 Euro | Landesdienststellen: Ohne Teilnahmewettbewerb: 500.000 Euro mit Teilnahmewettbewerb: 100.000 Euro Gemeinden und Gemeindeverbände: 75.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | VOL/A | VOL/A |
---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
25.000 Euro | analog § 3 VOB/A | 25.000 Euro | keine |
VOB/A | VOB/A | VOL/A | VOL/A |
---|---|---|---|
Freihändige vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
1.500.000 Euro | 5.350.000 Euro | 214.000 Euro | 214.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | VOL/A | VOL/A |
---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibungen | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibungen |
100.000 Euro | 1.000.000 Euro | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
VOB/A | VOB/A | VOL/A | VOL/A |
---|---|---|---|
Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung | Verhandlungsvergabe | Beschränkte Ausschreibung |
3.000.000 Euro | 3.000.000 Euro | 214.000 Euro | 214.000 Euro |