Beschränkte Ausschreibung nennt sich eine Verfahrensart für nationale Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Bei derartigen Verfahren geht es um die Vergabe von Aufträgen mit einem Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hier hat der Auftraggeber immer das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zu wählen.
Erklärung zu öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung: Nach VOB/A erfolgt zunächst eine öffentliche Aufforderung an die Unternehmen, Teilnahmeanträge zu stellen. Nach der Einschränkung des Teilnehmerkreises durch den Auftraggeber erfolgt die Aufforderung der ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten für die erfragte Bauleistung.
Das Verfahren ist zulässig, wenn die Leistung ihrer Eigenart nach nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen durchgeführt werden kann oder wenn die Bauleistung außergewöhnlich aufwendig ist. Bei einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung ermittelt der Auftraggeber zunächst geeignete Bewerber durch den Teilnahmewettbewerb. Nach Erläuterung im VOB/A sollen dabei mehrere, bei Bauvergaben mindestens drei geeignete Bewerber zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden.
Das Verfahren der beschränkten Ausschreibung entspricht in Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte dem "nichtoffenen Verfahren".