Geheimschutz

Der Geheimschutz verfolgt das Ziel, geheimhaltungsbedürftige Informationen zu sichern und geheim zu halten.

Was bedeutet Geheimschutz?

Neben den üblichen Anforderungen, die Bieterinnen und Bieter im Rahmen einer Vergabe einhalten müssen, kann der Geheimschutz eine zusätzliche Anforderung sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Auftragnehmende Einblick in sensible Daten erhalten und für die Ausführung ihrer Arbeit auf geheimhaltungsbedürftige Informationen zurückgreifen. Sie verpflichten sich zum Geheimschutz – das heißt, sie müssen Stillschweigen bewahren.

Geheimhaltungsbedürftige Informationen werden auch als Verschlusssachen bezeichnet – also als Tatsachen, die im öffentlichen Interesse geheim gehalten werden müssen. Der Geheimschutz wird oft auch staatlicher Geheimschutz genannt, weil es hierbei um öffentliche Belange geht.

Verschlusssachen können sowohl Tatsachen als auch Gegenstände oder Erkenntnisse sein. Voraussetzung ist, dass deren Bekanntwerden den Bestand oder die Interessen des Bundes oder eines seiner Länder gefährden, oder aber die allgemeine Sicherheit und lebenswichtige Interessen.

Unter den Geheimschutz fallen in der Regel Vergaben rund um Verteidigung und Sicherheit. Hierfür gibt es mit der “Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit" (VSVgV) eine eigene Vergabeordnung. Sie schafft Regeln für die Vergabe von Bauprojekten und Dienstleistungen sowie für die Beauftragung von Lieferanten. Die Verordnung gilt nur für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Um den Geheimschutz sicherzustellen, gibt es spezielle Maßnahmen. Diese unterteilen sich in materielle und personelle Maßnahmen. Materielle Maßnahmen sollen die Verschlusssachen vor Zugriff und unbefugter Kenntnisnahme schützen. Sie sind meistens technischer Natur. Personelle Maßnahmen hingegen zielen darauf ab, die Personen zu überprüfen, die mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen umgehen. Hierfür gibt es entsprechende Sicherheitsüberprüfungen.

Geheimschutz in der Wirtschaft

Geheimschutz ist zwar meist eher in staatlichen Bereichen relevant, aber nicht ausschließlich. Auch Unternehmen aus der Wirtschaft arbeiten bei manchen Aufträgen mit Verschlussakten und sind dann ebenso wie staatliche Akteur:innen dazu verpflichtet, sich an die Regeln des Geheimschutzes zu halten. Diese sogenannten Verschlusssachen-Aufträge werden von Bundesbehörden vergeben, aber auch von ausländischen staatlichen Stellen sowie zwischenstaatlichen Organisationen wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen.

Die Unternehmen erhalten Unterstützung vom Bundeswirtschaftsministerium beim Umgang mit dem Thema Geheimschutz in der Wirtschaft. Das Ministerium kümmert sich um die Geheimschutzbetreuung von Unternehmen und berät sie beispielsweise dahingehend, wie sie Verschlusssachen sichern können.

Geheimschutz in der eVergabe

Der Geheimschutz wird nicht erst bei der Auftragserteilung wichtig, sondern bereits im Vergabeverfahren. Hier müssen Vergabestellen und Bieter:innen manchmal mit Dokumenten umgehen, die als geheim eingestuft wurden – oft betrifft es Vergaben rund um Verteidigung und Sicherheit. Diese Dokumente sind Verschlusssachen und werden im Vergabeverfahren mit der Geheimhaltungsstufe “VS-NfD” gekennzeichnet. Um die Geheimhaltung sicherzustellen, werden die “VS-NfD”-Dokumente in der Regel verschlüsselt, bevor sie elektronisch übermittelt werden. Für die Verschlüsselung dürfen nur Programme verwendet werden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zugelassen wurden.

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