Solarpflicht: Wer von Vorschriften betroffen ist!
In einigen Bundesländern ist es bereits Pflicht, bei Neubauten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Doch wen betrifft die Solardachpflicht konkret?
Das Wichtigste zur Solarpflicht in Kürze
Die Solarpflicht umfasst landesrechtliche Vorgaben, die festlegen, ob und wie PV-Anlagen auf Gebäuden zu installieren sind.
Zuständig für Planung und Umsetzung sind Eigentümer:innen/Bauherr:innen.
Es gibt keine bundesweite Solarpflicht, aber viele Länder haben eigene Vorgaben – private Neubauten werden zunehmend einbezogen.
Auf EU-Ebene ist bis 2030 eine Pflicht für neue Wohngebäude vorgesehen.
Altbauten sind in der Regel nur bei größeren Dachsanierungen betroffen.
Ausnahmen bei der PV-Pflicht sind möglich bei Denkmalschutz, nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit oder unverhältnismäßigem technischem Aufwand
Bei Verstößen der Solarpflicht drohen Bußgelder von 5.000 Euro bis 50.000 Euro.
Die Solarpflicht ist seit vielen Jahren ein stark diskutiertes Thema in der Politik. Für die Energiewende und die Zielerreichung des Klimaschutzgesetzes gelten Solardächer schließlich als eine der wichtigsten Maßnahmen. Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme wurden 2023 zwölf Prozent des gesamten Stromverbrauchs durch Photovoltaikanlagen abgedeckt – 2025 waren es bereits 17,6 Prozent. Dieser Trend soll in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Die weitere Umsetzung von gesetzlichen Regelungen zur Solarpflicht und der große Zuspruch in der Bevölkerung führt zu einem globalen Photovoltaik-Wachstum.
Beim Hausbau sorgt die Solardachpflicht allerdings auch für Unsicherheiten: Die Solarpflicht in Deutschland ist für Bauherr:innen, Architekt:innen und Eigentümer:innen mit einigen Vorschriften verbunden – ist bundesweit aber nicht einheitlich geregelt. Eine Erstinvestition kann auf den ersten Blick erschlagend wirken. Welche Vorschriften für die Solarpflicht gelten in 2026? Welche Ausnahmen gelten? Alles Wichtige zur Solarpflicht erklären wir Ihnen in unserem Artikel!
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Solarpflicht?
- Bestandsgebäude oder Neubau: Für wen gilt die Solarpflicht?
- Solarpflicht in den Bundesländern: Wo gilt die Solarpflicht in Deutschland?
- Welche Strafen drohen bei Nichteinhalten der Solarpflicht?
- Gibt es Ausnahmen bei der Solarpflicht?
- Was müssen Baubeteiligte bei der Solarpflicht beachten?
- Fazit: Lohnt sich die Solardach-Pflicht?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Solarpflicht?
Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Bestimmung, die festlegt, ob und wie Photovoltaik und Solarthermie-Anlagen auf Gebäuden zu installieren sind. Ziel ist die Förderung von erneuerbaren Energien als Maßnahme gegen Klimawandel. In den meisten Bundesländern gelten bereits verschiedene verpflichtende Vorgaben.
Eine bundesweite Solarpflicht gibt es noch nicht – allerdings führen mehr und mehr Bundesländer Photovoltaikpflichten für Neubauten und öffentliche Gebäude ein. Auch einzelne Kommunen erlassen ihre eigenen verpflichtenden Regelungen. Erfahren Sie weiter unten, was für Ihr Bundesland gilt!
Bestandsgebäude oder Neubau: Für wen gilt die Solarpflicht?
Die Solarpflicht betrifft nicht alle Bauwerke gleichermaßen: Bevor sie auf Wohngebäude ausgeweitet wird, werden häufig zunächst nur öffentliche und gewerbliche Gebäude zu Photovoltaik oder Solarthermie verpflichtet.
- Auch weiterhin gilt die Solardachpflicht in vielen Bundesländern vorwiegend für gewerbliche und öffentliche Bestandsgebäude und Neubauten.
- Aber auch immer mehr private Neubauten sind von der Solarpflicht betroffen.
- Generell gibt es keine Solarpflicht für bestehende Wohngebäude und Altbau.
- Nur bei grundlegenden Dachsanierungen und –umbauten ab einer bestimmten Größe kann die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Solaranlagen je nach Bundesland Pflicht sein.
Wer ist für die Umsetzung von Photovoltaikanlagen verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für eine Umsetzung bei den Bauherr:innen beziehungsweise Eigentümer:innen eines Gebäudes.
Zwar gibt es zurzeit keine bundesweite Solardachpflicht, dennoch lohnt sich die frühzeitige Investition in PV-Anlagen bereits jetzt: Nicht nur ermöglichen sie eine Nutzung von nachhaltiger und günstiger Energie, sondern sichern Sie bereits vor zukünftigen gesetzlichen Änderungen ab. Denn einige sind noch in Planung: So sieht die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamteffizienz von Gebäuden vor, dass die Solarpflicht bis 2030 in allen EU-Mitgliedsstaaten auch für alle neuen Wohngebäude eingeführt werden soll.
Solarpflicht in den Bundesländern: Wo gilt die Solarpflicht in Deutschland?
Da es derzeit kein bundesübergreifendes Gesetz für Solarpflicht gibt, ist es besonders wichtig, sich über die aktuellen landeseigenen Vorschriften in seinem Bundesland zu informieren: Greift die Solaranlagen-Pflicht beispielsweise nur für den gewerblichen Neubau – oder auch für den privaten? Sind Bestandsgebäude und Sanierungen auch von der Solarpflicht betroffen? Wie viel Prozent der Dachfläche muss die Solaranlage mindestens einnehmen?
Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle aktuellen Regelungen der Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern!
Bundesland | Wann greift die Solarpflicht? | Welche Anlage? | Mindestanforderungen |
|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | ✓ Neubauten von Gebäuden aller Art ✓ Grundlegende Dachsanierung von Altbauten ✓ Offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen | ✓ PV-Anlage ✓ Solarthermieanlage | 60 Prozent des Daches |
Bayern | ✓ neue Gewerbebauten und Nichtwohngebäude mit einem Dach von über 50 Quadratmeter ✓ Dachsanierungen von bestehenden Nichtwohngebäuden ✓ Empfehlung: Auch bei neuen Wohngebäuden und Dachsanierungen | ✓ PV-Anlage ✓ Solarthermieanlage | 30 Prozent des Daches |
Berlin | ✓ Neubauten mit einem Dach von über 50 Quadratmeter ✓ wesentliche Dachumbauten ✓ Sowohl Wohn- als auch Gewerbe-/Industriegebäude | ✓ PV-Anlage ✓ Solarthermie | Bei neuen Bauten: 30 Prozent der Brutto-Dachfläche Bei Dachsanierungen: 30 Prozent der Netto-Dachfläche |
Brandenburg | ✓ neue gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude mit einem Dach von über 50 Quadratmetern ✓ bei vollständiger Erneuerung des Daches ✓ offene Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen | ✓ PV-Anlage ✓ Solarthermie | 50 Prozent des Daches |
Bremen | ✓ Alle Neubauten ab über 50 Quadratmetern Dachfläche ✓ Dachsanierungen von über 80 Prozent ab 25 Quadratmetern Dachfläche | ✓ PV-Anlage ✓ teilweise Solarthermie | Bei Neubauten: 50 Prozent der Dachfläche Bei Sanierungen: mindestens ein Kilowatt Peak |
Hamburg | ✓ Alle Neubauten ab über 50 Quadratmetern Dachfläche ✓ wesentliche Dachumbauten ab 50 Quadratmetern Dachfläche ✓ Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen Achtung: Ab 2027 gilt eine neue Solargründach-Pflicht | ✓ PV-Anlage | Bei neuen Bauten: 30 Prozent der Brutto-Dachfläche Bei Dachsanierungen: 30 Prozent der Netto-Dachfläche Bei Parkplätzen: 40 Prozent der geeigneten Flächen |
Hessen | ✓ Gebäude im Besitz des Landes ✓ Neue landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätzen | ✓ PV-Anlage | Keine Angabe |
Niedersachsen | ✓ gewerbliche, öffentliche und private Neubauten oder Dachsanierungen ab über 50 Quadratmetern Dachfläche | ✓ PV-Anlage ✓ solarthermische Anlage | 50 Prozent des Daches |
Nordrhein-Westfalen | ✓ Alle Neubauten ab 50 Quadratmetern Dachfläche ✓ Umfassende Dachsanierungen ab 50 Quadratmetern ✓ Parkplätze ab 35 Stellplätzen | ✓ PV-Anlage ✓ solarthermische Anlage | Bei Neubauten: 30 Prozent der Brutto-Dachfläche Bei Bestandsgebäuden: 30 Prozent der Netto-Dachfläche. |
Rheinland-Pfalz | ✓ neue gewerbliche oder öffentliche Nichtwohngebäude mit Dach ab über 50 Quadratmetern ✓ private Neubauten: „PV-ready“, müssen bauliche Vorrichtungen für Solaranlagen haben ✓ Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen | ✓ PV-Anlage | 60 Prozent der des Daches |
Schleswig-Holstein | ✓ Alle Neubauten mit Dach ab über 50 Quadratmeter ✓ Sanierungen von mindestens zehn Prozent des Daches bei Nichtwohngebäuden ✓ Parkplätze ab 70 Stellplätzen ✓ Ab 2026: geplante Ausweitung auf neue Wohngebäude | ✓ PV-Anlage ✓ solarthermische Anlage | Keine Angabe |
Für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt zurzeit keine gesetzliche Solarpflicht. Für Saarland ist eine zukünftige Solarpflicht auf kommunaler Ebene geplant.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhalten der Solarpflicht?
Bei Nichteinhalten der Solarpflicht können hohe Buß- und Zwangsgelder drohen: Die Bußgelder reichen von 5.000 Euro für Wohngebäude bis zu 50.000 Euro für Nichtwohngebäude. Kommen Bauherr:innen und Eigentümer:innen ihren Pflichten nicht nach, müssen sie außerdem innerhalb eines Jahres nachrüsten. Wird dies wieder vernachlässigt, können Zwangsgelder festgesetzt werden. Hierbei kann der Betrag so oft wiederholt werden, bis der Pflicht nachgekommen wird.
Wer überprüft die Einhaltung der Solarpflicht?
In Berlin werden beispielsweise stichprobenartige Kontrollen der schriftlichen Angaben der Eigentümer:innen durchgeführt. In Baden-Württemberg muss ein Nachweis für die Anlage im Marktstammdatenregister bei den zugehörigen Behörden eingereicht werden, wo er geprüft wird.
Gibt es Ausnahmen bei der Solarpflicht?
In bestimmten Fällen können Hausbesitzer:innen und Bauherr:innen von der Solarpflicht befreit werden. So gelten häufig folgende Ausnahmen bei Photovoltaikanlagen:
- Ist Ihr Dach nach Norden ausgerichtet, können Sie aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit von der Solarpflicht befreit werden.
- Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Pflicht befreit.
- Erfordert die Installation von Photovoltaikanlagen, ob beim Neubau oder bei der Sanierung, einen hohen technischen Aufwand und ist mit hohen Kosten verbunden, können Ausnahmeregelungen greifen.
Was müssen Baubeteiligte bei der Solarpflicht beachten?
Besonders entscheidend ist es für Sie – als Bauherr:in, Hausbesitzer:in, aber auch als Dachdecker:in und Architekt:in – sich frühzeitig über Ihre Photovoltaik-Pflichten zu informieren.
Bauherr:innen und Hausbesitzer:innen
Als Bauherr:in sind Sie für die Planung und den Bau des Gebäudes verantwortlich – einschließlich der Planung der Photovoltaikanlagen. Bei Ihnen liegt die Verantwortung, dass die Voraussetzungen für eine Installation gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und sie durchgeführt und dokumentiert wird. Jegliche Unwirtschaftlichkeit von PV-Anlagen oder Solarthermieanlagen muss nachvollziehbar dargelegt werden.
- Holen Sie sich Angebote von verschiedenen Solaranlage-Installateuren ein.
Die Installation von Photovoltaikanlagen für ein Einfamilienhaus kann zwischen 5.000 bis 15.000 Euro reichen – sogar bis zu 20.000 Euro, wenn ein Speicher eingebaut wird. Nutzen Sie beispielsweise die Datenbank für Solarfirmen des Bundesverbands für Solarwirtschaft oder die Fachbetriebssuche des ZVEH, um Ihre Suche zu erleichtern. - Informieren Sie sich über Förderungen für Solar.
Die Erstinvestition in ein Solardach ist sehr kostspielig. Der KfW Kredit für erneuerbare Energien oder regionale Zuschüsse können hierbei entlasten. So gewährt die Stadt Bonn beispielsweise verschiedene Zuschüsse je nach Gebäudeart. - Melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an.
Nach der Inbetriebnahme sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren. Dies ist – in der Regel – ausreichend für einen Nachweis der Erfüllung der Solarpflicht und kann durch eine Kontrolle vor Ort überprüft werden.
Handeln Sie auf jeden Fall frühzeitig: Wegen hoher Nachfrage können Wartezeiten mehrere Wochen oder Monate betragen!
Dachdecker:innen
Im Abgrenzungsleitfaden des Deutschen Handwerkskammertags und der Deutschen Industrie- und Handelskammer wurde im Jahr 2025 klargestellt: Die Montage von PV-Anlagen gehört zum Dachdeckerhandwerk, wodurch es keine Unsicherheiten mehr gibt. Photovoltaikanlagen dürfen nur durch Meisterbetriebe der Anlage zur Handwerksordnung, darunter insbesondere Dachdecker-, Klempner- und Elektromeisterbetriebe. Um grundlegende Kenntnisse über die Installation von PV-Anlagen zu erlangen und befugt zu sein, bei der Montage und Installation zu unterstützen, bieten sich Schulungen und Seminare zu einer Qualifikation an.
Architekt:innen
Je nach Bundesland müssen auch Architekt:innen mögliche Photovoltaikanlagen in die Planung von Gebäuden mit einbeziehen. Es muss darauf geachtet werden, wie groß und in welche Richtung Dächer angelegt werden. Ebenso spielt die Neigung der Dächer eine wichtige Rolle für die Planung von Solaranlagen. Insgesamt bedeutet das einen höheren Koordinierungsaufwand und viel Einarbeitung, auch durch Fortbildungen wie bei den Architektenkammern – doch mit zunehmenden Erfahrungen wird es zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil, insbesondere wenn solare Energie in Deutschland noch mehr ausgeweitet werden soll.
Fazit: Lohnt sich die Solardach-Pflicht?
Die solare Energieerzeugung bietet viele Vorteile: Selbst erzeugter Strom senkt auf Dauer Stromkosten und ist unabhängig von Preisschwankungen durch externe Faktoren. Ganz eindeutig ist sie ebenfalls ein wichtiger Faktor in der Erreichung von Klimazielen und der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes – Solarenergie eröffnet Türen zur sauberen und nachhaltigen Energieerzeugung. Durch bundes- und EU-weite Solarpflicht soll die Energiewende weiter gefördert und umgesetzt werden.
Es besteht allerdings auch Kritik an der Solarpflicht: Beispielsweise fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass zunächst mehr Anreize für Verbraucher:innen geschaffen werden müssen. Statt einer Solarpflicht sollte die Politik mehr in die Technologien und in Förderprogramme investieren – aber auch in Ausbildungsplätze für die nötigen Fachkräfte.
Häufig gestellte Fragen
Die Solarpflichten in Deutschland sind ein weitumfassendes Thema. Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema PV-Anlagen und Ihren Pflichten!
In Deutschland gibt es keine bundesweite Solarpflicht. Dafür entscheidet jedes Bundesland oder jede Kommune selbst, welche Regelungen bezüglich Photovoltaik sie einführen.
Ob Sie beim Neubau eines Hauses verpflichtet dazu sind, eine Solaranlage mit einzuplanen, hängt von den landeseigenen Regulationen und Ihrer Gebäudeart ab. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, NRW, Niedersachen und Schleswig-Holstein schreiben verpflichtende Photovoltaikanlagen für alle Arten von Neubau vor.
Ob ein neues Dach unter die Solarpflicht fällt, müssen Sie den landeseigenen Vorschriften entnehmen. Gleichzeitig hängt es davon ab, ob es sich um ein privates Bauwerk oder öffentliches/gewerbliches Nichtwohngebäude handelt.
In 2026 haben folgende Bundesländer Regelungen zur Solarpflicht eingeführt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Saarland gelten bisher keine gesetzlichen Solarpflichten.
Die EU-Solarpflicht bezieht sich auf die europaweite Einführung der Solarpflicht, die bis 2030 in allen Mitgliedsstaaten angestrebt wird. Bereits ab 2027 sollen alle bestehenden öffentlichen Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, wenn sie umfassend saniert werden – aber bis Ende 2029 soll die Solarpflicht auf alle neuen Wohngebäude ausgeweitet werden. Die Solarenergie bildet einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität.


