Wertgrenzen

Unterhalb der EU-Schwellenwerte muss grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Wäre der Aufwand einer Ausschreibung allerdings unverhältnismäßig zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung, dürfen Vergabestellen auf die freihändige Vergabe oder die Beschränkte Ausschreibung bei der Vergabe von Bauleistungen zurückgreifen. Bis wann von einem Missverhältnis gesprochen wird, regeln die Wertgrenzen.

Wertgrenzen: Definition

In vielen Bundesländern und auf Bundesebene existieren festgeschriebene Wertgrenzen, bis zu deren Höhe ohne Einzelfallprüfung auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf. Je nach anzuwendendem Vergaberegime – also VOB/A oder UVgO – gibt es unterschiedliche Wertgrenzen. In den Bundesländern, in denen die UVgO noch nicht eingeführt wurde, gilt noch die VOL/A.

Übersicht der aktuellen Wertgrenzen auf Bundesebene

Je nachdem, ob die Vergabe auf Bundesebene erfolgt oder auf ein Bundesland beschränkt ist, gelten andere Wertgrenzen. Die nachfolgend genannten Wertgrenzen beziehen sich auf den Stand vom März 2025. Eine Übersicht finden Sie zudem auf der Website der Auftragsberatungsstellen Deutschland.

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Direktauftrag

Verhandlungsvergabe mit / ohne Teilnahmewettbewerb

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb

Freihändige Vergabe: 10.000 Euro


Direktvergabe: bis 3.000 Euro

Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Staßenausstattung: bis 50.000 Euro


Übrige Gewerke: bis 100.000 Euro


Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: bis 150.000 Euro


Wohnungsbau: bis 1.000.000 Euro

1.000 Euro

Jedes Bundesministerium setzt eine eigene Wertgrenze fest.

keine Angaben

Wertgrenzen für Baden-Württemberg

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Direktauftrag

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb

Behörden und Betriebe des Landes: 10.000 Euro


Kommunen: 20.000 Euro

Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: bis 50.000 Euro


Übrige Gewerke: bis 100.000 Euro


Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: bis 150.000 Euro

Behörden und Betriebe des Landes: 5.000 Euro


Kommunen: 1.000 Euro

Behörden und Betriebe des Landes: 50.000 Euro


Kommunen / Freihändige Vergabe: 20.000 Euro

Behörden und Betriebe des Landes: 100.000 Euro


Kommunen: 50.000 Euro

Wertgrenzen für Bayern

VOB/A

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

UVgO

Direktauftrag

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Direktauftrag

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

bis 250.000 Euro

bis 1.000.000 Euro

bis 1.000.000 Euro

bis 100.000 Euro

unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes: bis 221.000 Euro (01.01.2024)

unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes: bis 221.000 Euro (01.01.2024)

Wertgrenzen für Berlin

VOB/B

VOB/B

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Hochbauleistungen: bis 20.000 Euro


Übrige Gewerke: bis 50.000 Euro

Hochbauleistungen: bis 200.000 Euro


Übrige Gewerke: bis 500.000 Euro

10.000 Euro

100.000 Euro

Wertgrenzen für Brandenburg

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Beschaffungsstellen des Landes: 100.000 Euro


Kommunale Beschaffungsstellen: 100.000 Euro

Beschaffungsstellen des Landes: 1.000.000 Euro


Kommunale Beschaffungsstellen: 1.000.000 Euro

Beschaffungsstellen des Landes: 100.000 Euro


Kommunale Beschaffungsstellen: 100.000 Euro

Beschaffungsstellen des Landes: 100.000 Euro


Kommunale Beschaffungsstellen: 100.000 Euro

Wertgrenzen für Bremen

VOB/A

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

UVgO

Direktauftrag

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Direktauftrag

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

5.000 Euro

bis 100.000 Euro


Bis 50.000 Euro keine Anwendung der VOB/A, Einholung von Vergleichsangeboten erforderlich

1.000.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb

3.000 Euro

100.000 Euro

100.000 Euro

Wertgrenzen für Hamburg

VOB/A

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Direktauftrag

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb)

Direktauftrag

vereinfachtes Beschaffungsverfahren

10.000 Euro

150.000 Euro

1.000.000 Euro

5.000 Euro

bis 100.000 Euro

Wertgrenzen für Hessen

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

bis 100.000 Euro

bis 250.000 Euro


bei Wohnzwecken: bis 1.000.000 Euro

bis 50.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb


bis 100.000 Euro mit Teilnahmewettbewerb

bis 100.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb

Wertgrenzen für Mecklenburg-Vorpommern

VOB/A

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

UVgO

Direktauftrag

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Direktauftrag

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

10.000 Euro

200.000 Euro

1.000.000 Euro

5.000 Euro

100.000 Euro

100.000 Euro

Wertgrenzen für Niedersachsen

VOB/A

VOB/A

VOL/A

VOL/A

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

25.000 Euro

Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: bis 50.000 Euro


Übrige Gewerke: bis 100.000 Euro


Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: bis 150.000 Euro

25.000 Euro

50.000 Euro

Wertgrenzen für Nordrhein-Westfalen

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Gewerke bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert: 100.000 Euro


Gewerke bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert: 250.000 Euro


Auftraggeber, die zur Beachtung der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind: 25.000 Euro

Gewerke bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert: 1.000.000 Euro


Gewerke bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert: 2.000.000 Euro


Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 Euro


Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro


Alle übrigen Gewerke: 100.000 Euro


Bei der Vorschaltung eines Teilnahmewettbewerbs verdoppelt sich die Wertgrenze

Kommunen: 100.000 Euro


Auftraggeber, die zur Beachtung der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind: 25.000 Euro

Kommunen: 100.000 Euro


Auftraggeber, die zur Beachtung der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind: 50.000 Euro

Wertgrenzen für Rheinland-Pfalz

VOB/B

VOB/B

UVgO

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Direktauftrag

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Landesbehörden: 40.000 Euro

Landesbehörden: 200.000 Euro

Landesbehörden: 3.000 Euro

Landesbehörden: 40.000 Euro

Landesbehörden: 80.000 Euro

Wertgrenzen für Saarland

VOB/A

VOB/A

VOL/A

VOL/A

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

Landesdienststellen: 10.000 Euro


Gemeinden und Gemeindeverbände: 150.000 Euro

Landesdienststellen: Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 Euro

Übrige Gewerke: 100.000 Euro

Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: 150.000 Euro


Gemeinden und Gemeindeverbände: 1.000.000 Euro

Landesdienststellen: 10.000 Euro


Für IuK: 15.000 Euro


Gemeinden und Gemeindeverbände: 25.000 Euro

Landesdienststellen:

Ohne Teilnahmewettbewerb: 500.000 Euro

mit Teilnahmewettbewerb: 100.000 Euro


Gemeinden und Gemeindeverbände: 75.000 Euro

Wertgrenzen für Sachsen

VOB/A

VOB/A

VOL/A

VOL/A

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

25.000 Euro

analog § 3 VOB/A

25.000 Euro

keine

Wertgrenzen für Sachsen-Anhalt

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

bis 150.000 Euro netto

bis 2.500.000 Euro

bis 100.000 Euro netto

bis 100.000 Euro netto

Wertgrenzen für Schleswig-Holstein

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibungen

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibungen

100.000 Euro für Gesamtauftragswert


50.000 Euro Einzelauftragswert

1.000.000 Euro für Gesamtauftragswert


100.000 Euro Einzelauftragswert

100.000 Euro

100.000 Euro

Wertgrenzen für Thüringen

VOB/A

VOB/A

UVgO

UVgO

Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung

Verhandlungsvergabe

Beschränkte Ausschreibung

bis 250.000 Euro

bis 500.000 Euro

bis 50.000 Euro

bis 100.000 Euro

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Infografik: EU-Schwellenwerte ab 2024

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