Vorlage an den Bundesgerichtshof

Die höchstrichterliche Rechtsprechung im Vergaberecht erfolgt durch die Oberlandesgerichte. Weichen die Entscheidungen in einem Fall eines Vergabenachprüfungsverfahrens zwischen zwei Oberlandesgerichten ab (unterschiedliche Anwendung der Vergabenachprüfungsvorschriften), wird das Verfahren am Bundesgerichtshof vorgelegt. Man spricht dann von einer Divergenzvorlage.

Divergenzvorlage

Erklärung zu Vorlage an den Bundesgerichtshof: Eine Divergenzvorlage ist angezeigt, wenn ein Oberlandesgericht einen Rechtssatz als entscheidungstragende Begründung heranziehen will, der mit einem entscheidungstragenden Rechtssatz eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs nicht übereinstimmt. Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Rechtsfrage, zu der zwei Oberlandesgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten, nicht ergebnisrelevant ist und daher offenbleiben kann.

Die Vorlage an den Bundesgerichtshof Definition stammt aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (Bezeichnung GVG).

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