Die OLG Definition erklärt das Oberlandesgericht als das ordentliche Höchstgericht der einzelnen Bundesländer Deutschlands. Als letzte Instanz nach dem OLG folgt lediglich der deutsche Bundesgerichtshof. Jedes Bundesland hat mindestens ein Oberlandesgericht, wobei einige Länder auch über zwei oder drei Oberlandesgerichte verfügen. Insgesamt gibt es in Deutschland 24 Oberlandesgerichtsbezirke. Die Bedeutung und Erklärung des OLG ergibt sich aus dem allgemeinen Zivil- und Strafprozessrecht.
Die Oberlandesgerichte sind für Straf- und Zivilsachen sowie Ordnungswidrigkeiten zuständig. Die örtliche Zuständigkeit definiert sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen. In Strafsachen entscheidet das OLG über Revisionen gegen Entscheidungen der jeweiligen Amtsgerichte, in Zivilsachen über Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der zuständigen Landgerichte. Außerdem behandelt das OLG Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse und Urteile der Amtsgerichte zu Ordnungswidrigkeiten (§ 80 a OWiG).