Im Vergabeverfahrens kann es sowohl seitens des staatlichen Auftraggebers als auch des Bewerbers zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommen. Beides wird im Rahmen des Vergabestrafrechts sanktioniert. Die Regelungen des Vergabeverfahrens sollen sicherstellen, dass es einen transparenten und fairen Wettbewerb gibt.
Vergabestrafrechtliche Verfahren richten sich grundsätzlich gegen Einzelpersonen. Geldbußen können dagegen auch gegen juristische Personen und gegen Personenvereinigungen verhängt werden, sodass durchaus auch das ganze Unternehmen involviert sein kann.
Das Verfahren geht mit Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und relevanten Informationen einher. Zu Beginn eines Verfahrens wird häufig auch die Sicherstellung von Vermögenswerten zur Vermögensabschöpfung angeordnet.
Folgen einer Ordnungswidrigkeit Der Verlauf des Verfahrens entscheidet darüber hinaus über Eintragungen in das Vergabe- und Korruptionsregister. Die Folge kann ein mehrjähriger Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge sein. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt rechtlicher Beistand zur Hilfe gezogen werden. Auch sollten Unternehmen darauf achten, ihre Geschäftsführung und Mitarbeiter regelmäßig über strafrechtliche Risiken und strafrechtsrelevanten Verhaltensweisen aufzuklären.