Die Vergabekoordinierungsrichtlinie, abgekürzt VKR, bezeichnet die nicht mehr gültige EU-Richtlinie 04/18/EG aus dem Jahre 2004. Diese regelte innerhalb der EU die Koordination von Vergabeverfahren öffentlicher Bauaufträge sowie von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Durch neue Richtlinien wurde die Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014 aufgehoben. Die modernisierten Richtlinien von 2014 vereinfachen das Vergaberecht. Das europäische Vergaberecht wird seit 2014 durch drei neue Richtlinien ("RL") geregelt: die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU), die Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23/EU).
Die am 28.03.2014 veröffentlichte Richtlinie RL 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe beinhaltet wichtige Änderungen. Sie regelt die In-House-Vergabe, die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und die neu eingeführte Innovationspartnerschaft. Es wird nicht mehr zwischen prioritären und nichtprioritären Dienstleistungen unterschieden. Im Bereich der Eignungskriterien und der Zuschlagskriterien wurden Änderungen getroffen sowie Regelungen über Änderungen des Vertrags aufgenommen.
Neu ist auch die Regelung zur e-Vergabe: Öffentliche Auftraggeber werden ab dem 18.04.2017 zur e-Vergabe verpflichtet, das heißt, dass die Vergabe elektronisch durchgeführt werden muss.