Beim Investorenmodell plant und realisiert ein privates Unternehmen (Investor) ein Bauprojekt auf eigene Rechnung und vermietet es an die öffentliche Hand. Es handelt sich um eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Üblicherweise kommt es zu einem langfristigen Mietvertrag. Der Mietpreis ist meist indexiert nach den marktüblichen Gegebenheiten zur Refinanzierung der Investitionen und der Unterhalts- und Betriebskosten zuzüglich einer Kapitalverzinsung.
Investorenmodelle sind ein bewährtes Instrument zur Umsetzung kommunaler Bauprojekte, auch wenn Teile des nötigen Kapitals fehlen. Der private Investor stellt dabei Gelder zur Verfügung und erbringt Planungs- und Bauleistungen.
Erklärung zu Investorenmodell: Investorenmodelle im Zuge einer ÖPP unterliegen dem Vergaberecht. Man unterscheidet dabei das Nutzungsvertragsmodell (Build Own Operate, BOO) und das Mietkaufmodell (Build Own Operate Transfer, BOOT). Beim Mietkaufmodell kommt es am Ende der Vertragslaufzeit zu einer Eigentumsübertragung an die öffentliche Hand.
Bei einer anderen Form des Investorenmodells veräußert die öffentliche Hand ein Grundstück an einen Investor. Dieser verpflichtet sich zu einer Bebauung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Anders als bei einer ÖPP fehlt in diesem Fall ein langfristiger Nutzungsvertrag.
Risiken an der Schnittstelle zwischen Planung und Bau können durch das Investorenmodell dem Auftragnehmer übertragen werden. Für den öffentlichen Auftraggeber verbessert sich dadurch die Kosten- und Terminsicherheit.
Der Kommunenhaushalt wird durch die Bauleistung nicht belastet, da die Finanzierungskompetenz des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird.
Die Lebenszykluskosten werden evtl. nur eingeschränkt berücksichtigt, da nur die Planung und Bauausführung, nicht aber der Unterhalt in der Verantwortung des Investors liegt. Entsprechend liegt das Risiko bzgl. der Folgekosten bei der Kommune.
Bewährte Investorenmodelle finden sich insbesondere im Sportstättenbau mit z. B. Sport- und Mehrzweckhallen und Stadien.
Die Investorenmodell Definition findet sich im kommunalen Recht.