Genehmigungsplanung

Hinter jedem Bauprojekt steckt viel Planung und Kalkulation, für die viele einzelne Arbeitsschritte notwendig sind. Dazu gehören etwa die Erstellung von Planungsunterlagen, der Objektbeschreibung und das Stellen von Anträgen für Ausnahmen und Befreiung bei Behörden. Architekt:innen und Ingenieur:innen vervollständigen diese Aufgaben in der Genehmigungsplanung. Diese ist nach HOAI in der Regel die vierte von neun Phasen bei einem Bauprojekt.

Was ist die Genehmigungsplanung?

Die Genehmigungsplanung ist in jedem Bauprojekt eine entscheidende Phase. In den drei vorangegangenen Phasen – der Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung – wurden die Dokumente, die für die Genehmigungsplanung elementar sind, bereits mit Inhalten gefüllt. Diese werden nun in Phase vier vervollständigt und abschließend fertiggestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um Planungsunterlagen und Objektbeschreibungen als auch um Preiskalkulationen und gegebenenfalls um Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.

Zum Abschluss der Phase vier werden alle Dokumente bei den zuständigen Behörden eingereicht. Falls es notwendig sein sollte, kann auch noch nachverhandelt werden. Der Sinn und Zweck der Genehmigungsplanung ist es, eine Baugenehmigung zu erhalten. Nur dann kann die Leistungsphase fünf – die Ausführungsplanung – in Angriff genommen werden.

Wer kümmert sich um die Genehmigungsplanung?

Bauherrinnen und Bauherren dürfen den Bauantrag nicht selbst einreichen. Dazu sind laut den Landesbauordnungen nur Personen befugt, die bauvorlageberechtigt sind. Das können Architekt:innen sein, aber auch Bauingenieur:innen und Statiker:innen. Je nach Bundesland sind manchmal auch Handwerksmeister:innen bauvorlageberechtigt.

In der Praxis übernehmen häufig Statiker:innen die Genehmigungsplanung oder sind zumindest daran beteiligt, weil sie sich gut mit den erforderlichen Unterlagen auskennen. Dazu gehören zum Beispiel der Standsicherheitsnachweis und der Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV).

Die Phasen der Genehmigungsplanung

Auch die Genehmigungsplanung unterteilt sich noch einmal in verschiedene Phasen:

  1. Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
  2. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  3. Einreichen der Vorlagen

Prüfung der Genehmigungsfähigkeit

Bevor der Bauantrag eingereicht werden kann, muss vorab geprüft werden, ob das geplante Bauvorhaben mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften konform ist. Im Rahmen dessen müssen Planerinnen und Planer einen genauen Blick in die Bauordnung und in den Flächennutzungsplan werfen und ausschließen, dass das Bauvorhaben gegen die geltenden Regelungen und Gesetze verstößt. Für diese Prüfung können auch Behörden oder Fachplaner:innen ins Boot geholt werden. Manchmal reicht es auch, die Vorlagen und Unterlagen der Bauherrin oder des Bauherrn zu überprüfen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungsfähigkeit sorgfältig durchzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben rechtlich einwandfrei ist und dass der Genehmigungsprozess weitergehen kann – und zwar ohne auf behördliche Hürden zu stoßen oder einen Baustopp in einer späteren Bauphase zu riskieren.

Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Die erforderlichen Dokumente wurden bereits in den ersten drei Phasen angelegt und mit Inhalt gefüllt, das heißt mit konkreten Plänen, Berechnungen und auch Beschreibungen. In jeder Phase wurden diese Informationen genauer und konkreter, bis sie schließlich in der vierten Phase – der Genehmigungsplanung – so vollständig sind, dass sie abgegeben werden können.

Einreichen der Vorlagen

Wenn alles vollständig ist, können die entsprechenden Dokumente bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Welche Dokumente gebraucht werden, haben die Verantwortlichen in der Regel schon in den früheren Bauphasen in Erfahrung gebracht, so dass der Genehmigungsprozess ohne unnötige Unterbrechungen weiterlaufen kann.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die Landesbauordnungen, beispielsweise die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, regeln, welche Unterlagen nötig sind, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Das kann daher in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein, doch meist werden die folgenden Unterlagen verlangt:

  • Bauantragsformular
  • Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    • Amtlicher Lageplan und Freiflächenplan
    • Die Bauzeichnungen
    • Die Baubeschreibung
    • Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche
    • Technische Nachweise und Standsicherheitsnachweis
  • Wärmeschutznachweis
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Im Einzelfall auch Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen

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