Beschwerdebegründung

Die Beschwerdebegründung ist ein notwendiger Bestandteil der sofortigen Beschwerde, die gegen einen Beschluss einer Vergabekammer vor dem zuständigen Oberlandesgericht (OLG) eingereicht werden kann (§ 172 Abs. 2 GWB).

Was muss die Beschwerdebegründung enthalten?

Es muss aus ihr hervorgehen, inwieweit die Entscheidung der Vergabekammer angefochten und warum eine abweichende Entscheidung beantragt wird. Außerdem müssen die Tatsachen und Beweismittel genannt werden, aufgrund derer die sofortige Beschwerde eingereicht wurde.
Es muss aber nicht zwangsläufig eine ausführliche Beschwerdebegründung angefertigt werden. Es reicht, wenn das Rechtsmittelziel erkennbar wird. Wenn es bereits einen Antrag vor der Vergabekammer gibt, reicht es auch aus, auf diesen zu verweisen – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dieser hinreichend bestimmt ist.

Welche Formalitäten müssen beachtet werden?

Es muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, denn nur sie dürfen die sofortige Beschwerde mit der Beschwerdebegründung beim zuständigen OLG einreichen. Außerdem müssen all diejenigen, die am Verfahren beteiligt sind, über die sofortige Beschwerde informiert werden.

Wer kann die Beschwerdebegründung einreichen?

Eine Beschwerdebefugnis haben sowohl die antragstellende Partei, also die jeweilige Bieterin oder der jeweilige Bieter, als auch die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner (Vergabestelle).

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